Das Urteil zu dem Mord an einer 84-Jährigen in Neuhausen ist noch nicht rechtskräftig. Der 31 Jahre alte Angeklagte hat Revision gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe mit der Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“ eingelegt.

Stuttgart/Neuhausen - Der 31-Jährige, der im vergangenen September in Neuhausen eine 84 Jahre alte Frau aus Habgier grausam ermordet hat, hat laut einem Sprecher des Landgerichts Stuttgart beim Bundesgerichtshof Revision gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe eingelegt. Damit ist das am 16. September verkündete Urteil der 1. Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz der Richterin Ute Baisch, in welchem zudem eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wurde, noch nicht rechtskräftig. Der Zusatz „seine Schuld wiegt besonders schwer“ besitzt für den 31-Jährigen eine große Tragweite, denn er schließt eine Haftentlassung selbst nach 15 Jahren nahezu aus – auch dann, wenn die Prognose für sein weiteres Leben eine günstige sein sollte.

 

Entscheidung noch in diesem Jahr unwahrscheinlich

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die gebrechliche Seniorin am Abend des 3. September auf äußerst brutale und menschenverachtende Weise umgebracht hat, um an deren Hab und Gut zu gelangen. Die Tat hatte weit über Neuhausen hinaus Bestürzung ausgelöst.

Zu der vom Angeklagten eingelegten Revision kann der Generalstaatsanwalt nun zunächst eine Stellungnahme abgeben. Dass der zuständige erste Strafsenat noch in diesem Jahr eine Entscheidung trifft, ist laut dem Sprecher des Landgerichts Stuttgart unwahrscheinlich.