Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten.

Kreis Böblingen - In vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs sind die Wasserstände der Jahreszeit entsprechend derzeit relativ niedrig. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen. Auch im Landkreis Böblingen sind die Wasserstände niedrig. „Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und den Fischbestand (gerade in den Sommermonaten) gefährden, da mit steigenden Wassertemperaturen die Konzentration von verfügbarem Sauerstoff im Gewässer abnimmt“, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

 

Deshalb ist es bis zum September nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme gibt es nur für genehmigte gemeindeeigene Entnahmestellen, von denen es im Landkreis Böblingen nur eine in Herrenberg gibt.

Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamts an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen – mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen – generell verboten. Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Deshalb ist in den vergangenen Jahren in der heißen Jahreszeit regelmäßig auf das Wasserentnahmeverbot hingewiesen worden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.

Das Landratsamt Böblingen hat den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, schon vor Jahren eingeschränkt. Denn hier entspringen zwar viele Bäche, sie führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. (red)