Das Bundeskriminalamt muss die von der mutmaßlich rechtsextremen Gruppierung „Nordkreuz“ zusammengestellte Namensliste weiterhin nicht veröffentlichen. Das ist ein Fehler, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Wiesbaden - Das Bundeskriminalamt erklärt sich in Sachen Nordkreuz-Feindesliste für unzuständig, und verweist an den Generalbundesanwalt. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden zweifelt an der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes und verweist auf das Presserecht. Der Streit darüber, ob rund 25 000 Menschen, deren Namen auf einer dubiosen Liste rechtsradikaler Extremisten stehen, auch genau darüber aufgeklärt werden sollen, droht im deutschen Behördenzuständigkeitsdickicht zu versanden. Das ist mehr als bedauerlich.