Der NSA-Untersuchungsausschuss wollte Edward Snowden per Videoschalte befragen. Das will der "Whistleblower" aber nicht. Klagen nun die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht?

Der NSA-Untersuchungsausschuss wollte Edward Snowden per Videoschalte befragen. Das will der "Whistleblower" aber nicht. Klagen nun die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht?

 

Berlin - Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden hat auch eine Video-Vernehmung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags abgelehnt. Ein entsprechendes Schreiben seines deutschen Rechtsanwalts Wolfgang Kaleck ging am Dienstag beim Ausschuss ein, wie der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) dem ARD-Hauptstadtstudio mitteilte.

Zuvor hatte Snowden bereits eine informelle Reise des Ausschusses zu ihm an seinen Asylort Moskau abgelehnt und auf einer Befragung in Deutschland beharrt. Auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke forderten, Snowden nach Deutschland zu holen. Die Bundesregierung ist allerdings gegen eine Vernehmung des Amerikaners auf deutschem Boden. Die USA suchen den einstigen Mitarbeiter ihres Geheimdiensts NSA mit Haftbefehl.

Nach Snowdens Absage rückt damit wohl auch eine Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine Vernehmung in Deutschland näher. „Das werden wir auch tun, falls die Bundesregierung nicht doch noch einlenkt", sagte der Innenexperte Hans-Christian Ströbele . Es sei Pflicht der Regierung, dem Ausschuss Amtshilfe zu gewähren und Snowden den Weg nach Deutschland zu ebnen. Dazu zähle die Zusage, dass er nicht an die USA ausgeliefert werde.