Im NSU-Prozess haben die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Anklagevorwurf zurückgewiesen, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen.

München - Die im NSU-Prozess Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist aus Sicht ihrer Wunschverteidiger keine Mittäterin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewesen. Was die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyers aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

 

Anklage fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.