Ein 23-jähriger Mann ist von der 5. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hat im vergangenen Herbst in Nürtingen zwei junge Frauen brutal und auf abscheuliche Weise vergewaltigt.

Nürtingen - Ein 23-Jähriger, der im vergangenen Herbst zwei junge Frauen in Nürtingen brutal vergewaltigt hat, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Die 5. Große   Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte ihn am Montag zu dieser Strafe für die am 21. Oktober und 1. November begangenen Taten, die damals in Nürtingen Angst und Schrecken verbreitet hatten. Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Prozesses seine Schuld voll umfänglich eingestanden.

 

Das Entsetzen darüber, wie abscheulich und menschenverachtend sich der 23-Jährige an seinen Opfern – einer 30-jährigen und einer 19 Jahre alten Frau – vergangen hat, war während der gesamten Verhandlungszeit im Gerichtssaal spürbar. Er hatte den Frauen in den frühen Morgenstunden aufgelauert, sie überwältigt, sie geschlagen, gewürgt und sie jeweils mehrfach und auf nahezu alle nur erdenkliche und erniedrigende Weisen vergewaltigt. In einem Fall filmte er die Tat sogar.

Gutachter bescheinigt „schwere seelische Abartigkeit“

Ein psychiatrischer Gutachter attestiert dem Angeklagten Sadismus als „schwere seelische Abartigkeit“. Ihm sei es bei den Taten weniger um seine sexuelle Stimulation, sondern vielmehr um das Ausleben seiner Gewaltfantasien gegangen. Die Macht über die Frauen habe ihn ebenso erregt, wie deren Hilflosigkeit und das Gefühl sie zu beherrschen.

Als ihm seine damalige Freundin, mit der er erst im vergangenen August in Nürtingen zusammengezogen war, offenbarte, sie plane, in einer anderen Stadt zu studieren, habe er das als „schwere Enttäuschung und Verletzung“ empfunden. Doch seine Gefühle der Wut habe er ihr nicht zeigen können und so seien die Opfer zu „Repräsentantinnen seiner Freundin“ geworden. Es war für ihn offenbar der Moment gekommen, die in seinem Kopf schon länger vorherrschenden Vergewaltigungsfantasien Realität werden zu lassen.

Die erste Tat am 21. Oktober an der 30-Jährigen – ein Zufallsopfer – habe „wie eine Droge“ auf den Angeklagten gewirkt. Bereits am 1. November schlug er daraufhin erneut zu und vergewaltigte die 19-Jährige, die ihm auf ihrem Nachhauseweg vom Nürtinger Bahnhof aufgefallen war. „Da wusste er sehr genau, was er tat“, so die Einschätzung des Gutachters.

Polizei verhindert dritte Vergewaltigung

Beim dritten Mal, am 24. November, ging er nach Ansicht des Psychiaters „bewusst los, um eine Frau zu vergewaltigen“. Doch diese Tat konnte die Polizei verhindern. Sie nahm ihn an jenem frühen Morgen fest, als er einer jungen Frau folgte. Der 23-Jährige hatte Fesselmaterial, eine Schreckschusswaffe, eine Sturmhaube und Kondome bei sich. Die zeitlich eng beieinander liegenden Taten – zwei vollendete und eine versuchte – seien nach Ansicht des Experten nicht als schnelle Rückfälle zu werten, „sondern als Tatserie“. Der Angeklagte ist dem Nervenarzt zufolge bei den Taten trotz einer möglichen Alkoholisierung voll steuerungs- und schuldfähig gewesen. Doch stufe er nach dem Abschluss einer Therapie während der Haft, für die sich der 23-Jährige seiner Ansicht nach einsichtig und bereit zeige, dessen „Rückfallgefährlichkeit als nicht hoch, sondern mittelgradig“ ein. Die Gewaltfantasien könne man ihm durch das spezielle, eineinhalb bis zwei Jahre dauernde gruppentherapeutische Programm zwar nicht nehmen. Doch könne er lernen, diese zu kontrollieren, erklärte der Gerichtspsychiater. Damit kommt der Angeklagte spätestens nach der Verbüßung seiner Haftstrafe wieder auf freien Fuß.

Staatsanwältin fordert zehneinhalb Jahre Haft

Der Angeklagte ließ noch im Gerichtssaal von seinem Verteidiger Umschläge an die beiden Nebenklägervertreter der Opfer verteilen, in denen sich jeweils 1000 Euro befanden. Das sollte demonstrieren, er bemühe sich um eine Art Wiedergutmachung. Die Opfer nahmen das Geld zwar an. Damit sei aber keinesfalls verbunden, dass sie dem Täter auch nur ansatzweise verzeihen, was er ihnen angetan habe, teilten sie der Kammer mit.

Mit ihrem Urteil von acht Jahren Gefängnis blieb die 5. Strafkammer unter dem Vorsitz des Richters Volker Peterke unter dem Strafantrag der Staatsanwältin. Sie hatte für den 23-Jährigen zehneinhalb Jahre Gefängnis gefordert.