Ein 19-Jähriger wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hat am vergangenen 4. Juli in Nürtingen einen 27-Jährigen wegen eines T-Shirts angegriffen.

Nürtingen/Stuttgart - Zwei Angeklagte im Messerstecher-Prozess am Landgericht Stuttgart konnten am Mittwoch bei der Urteilsverkündung aufatmen. Der 16-Jährige, dem das Messer gehörte, mit dem am vergangenen 4. Juli in Nürtingen ein 27-Jähriger durch einen Stich in den Rücken schwer verletzt worden ist, kommt aus der Untersuchungshaft frei. Er wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt.

 

Zwei Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden

Seine Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wie die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf erklärte. Während des nächsten halben Jahres wird geprüft, ob sich der Jugendliche so wie seit seiner Verhaftung weiterhin positiv entwickelt. Sollte dies der Fall sein, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Falls nicht, müsste er die Strafe antreten. Dasselbe gilt für einen 17-Jährigen, der das bereits schwer verletzte Opfer nach Überzeugung der Kammer noch mehrmals getreten hat und wegen gefährlicher Körperverletzung ebenfalls zu zwei Jahren verurteilt wurde. Auch er hat gute Aussichten auf eine Bewährung.

„Ich weiß, dass Ihnen jetzt ein Stein vom Herzen fällt“, sagte die Vorsitzende in Richtung der beiden Jugendlichen und fügte hinzu: „Es war keine einfache Entscheidung der Kammer.“ Der Haupttäter in dem Verfahren wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Damit blieb die Kammer ein halbes Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch auf den 19-Jährigen wurde das Jugendstrafrecht angewendet. Zwei heute 15-Jährige, die eher als Mitläufer eingestuft wurden, müssen jeweils zwei Wochen Arrest absitzen, 40 Arbeitsstunden ableisten und einen sozialen Trainingskurs absolvieren.

Das Opfer ist schwer traumatisiert

Ursprünglich hatte der Vorwurf auf versuchten Mord gelautet. Letztlich rückte die Anklage davon jedoch ab. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Täter letztlich von ihrem Opfer abließen und es nicht weiter verfolgten. Eine Autofahrerin fuhr den blutenden Mann ins Nürtinger Krankenhaus, wo er operiert wurde.

Ratlosigkeit bleibt angesichts des Motivs. Der 19-Jährige hatte sich wegen des Schriftzugs „Nürtinger Hurensöhne“ auf dem T-Shirt des 27-Jährigen provoziert gefühlt. Dabei handelt es sich um den selbstironisch gemeinten Songtitel der Punkband Roidige Hunde, in welcher der 27-Jährige gespielt hat. Das Opfer leidet auch Monate später vor allem psychisch noch massiv unter den Folgen der Tat.