Der Teilort will sich mit der Schließung seines Bauhofs nicht abfinden und ruft das Verwaltungsgericht an. Das Regierungspräsidium indessen stützt die Rechtsauffassung der Stadt Nürtingen. Zizishausen aber lässt sich von der Klage nicht abbringen.

Nürtingen - Zizishausen macht nun ernst. Im Oktober hatte der Ortschaftsrat beschlossen, gegen die Stadt Nürtingen vor Gericht zu ziehen. Nun hat der Teilort beim Verwaltungsgericht in Stuttgart tatsächlich Klage eingereicht. Zizishausen wehrt sich damit gegen einen Beschluss des Gemeinderats, aus Spargründen den Bauhof im Ort zu schließen. Zudem will der Ortschaftsrat die ebenfalls vom Gemeinderat beschlossene Abschaffung der unechten Teilortswahl rechtlich prüfen lassen.

 

Zizishausen beruft sich dabei auf den 1974 bei der Eingemeindung mit der Stadt abgeschlossenen Eingliederungsvertrag. Darin sichert die Stadt den Nürtinger Ortschaften über die unechte Teilortswahl zu, mit einer dem jeweiligen Bevölkerungsanteil entsprechenden Anzahl von Sitzen im Gemeinderat vertreten zu sein. Zizishausen vertritt den Standpunkt, dass die Stadt an ihre früheren Zusagen gebunden ist.

Regierungspräsidium sieht Stadt auf der sicheren Seite

Indem die Stadt den Bauhof auflöst, handelt die Stadt aus Sicht des Ortschaftsrats „vertragswidrig“. Der Ortsvorsteher Siegfried Hauber rechnet sich für Zizishausen bei Gericht Chancen aus und gründet dabei seine Hoffnung unter anderem auf eine Entscheidung, die das Verwaltungsgericht Freiburg vor knapp zehn Jahren getroffen hatte. Damals sei es um die Klage einer Ortschaft gegen die Auflösung ihrer Ortsfeuerwehr gegangen. Die Richter hätten in diesem Fall für die Ortschaft entschieden, erklärt Siegfried Hauber.

Einen Dämpfer hingegen versetzte vor einigen Monaten das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart Zizishausen. Die Ortschaft hatte die Behörde nach ihrer Rechtsauffassung gefragt. In ihrer Antwort kam die Behörde letztlich zu dem Schluss, „dass die Schließung des Ortsteilbauhofes nicht dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung widerspricht, da die vertraglichen Regelungen bereits mit Abschluss der Vereinbarung nicht auf Dauer angelegt waren“. Auch was die Abschaffung der unechten Teilortswahl angeht, hätte die Stadt schon 1984 die Möglichkeit zu diesem Schritt gehabt. „Damit steht fest, dass die Stadt Nürtingen nicht vertragswidrig gehandelt hat“, lautet das Fazit des Regierungspräsidiums.

Der Experte für Kommunalrecht beim Städtetag Baden-Württemberg, Norbert Brugger, weiß aus dem Stegreif nicht, ob schon einmal eine Ortschaft gegen die Auflösung ihres Bauhofs geklagt hat. Zu den Aussichten einer solchen Klage möchte er sich nicht äußern, da es in solchen Fällen auf den Vertragstext ankomme.

Der Bauhof von Zizishausen steht schon leer

Nachdem sich Zizishausen im Oktober für den Klageweg entschieden hatte, bat Siegfried Hauber den Nürtinger Oberbürgermeister Otmar Heirich, bis zur Klärung des Streits die Auflösung des Bauhofs auszusetzen. Inzwischen ist die Ausrüstung in die Kernstadt verfrachtet worden, das Gebäude am Neckarwasen steht leer. Um zu verhindern, dass das Bauhofgebäude und das Grundstück vor einem Urteil verkauft werden, hat der Ortschaftsrat eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt.

Der Rechtsstreit belastet das Verhältnis zwischen der Stadt und Zizishausen. Zumindest finanziell scheint die Klage für Zizishausen kein Abenteuer zu sein. Denn sollte der Teilort am Ende unterliegen, so das RP in seiner Einschätzung, „erscheint eine Kostenübernahme aus städtischen Mitteln unter dem Aspekt der Eingemeindungsfolgelasten denkbar“.

Kostenfaktor Bauhöfe

Gutachten
Die Beraterfirma Imaka hat den Haushalt der Stadt Nürtingen nach Sparmöglichkeiten untersucht. Das Ziel war es, die Verschuldung zu bremsen. Unter anderem beschloss der Gemeinderat eine Zentralisierung des Bauhofs in der Kernstadt. Dadurch soll der Etat der Stadt Nürtingen um jährlich 150 000 bis 400 000 Euro entlastet werden.

Teilortswahl
Bei der Verwaltungsreform in den 1970er Jahren haben Ortschaften für die Aufgabe ihrer Selbstständigkeit vertraglich abgesicherte Gegenleistungen erhalten. Dazu zählt auch die unechte Teilortswahl. Der Modus garantierte den Ortschaften eine bestimmte Zahl von Sitzen im Stadtparlament. Die Regelung gilt jedoch als ein Relikt und ist in vielen Städten abgeschafft worden. Die bei der Gebietsreform neu geformten Kommunen seien längst zusammengewachsen, lautet eine Begründung.