Die baden-württembergische Landesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Erfasssung von Auto-Kennzeichen ändern. Die Polizei bedauert die Einschränkung.

Berlin/Stuttgart - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Nummernschilder-Abgleich durch die Polizei hat die baden-württembergische Landesregierung eine Änderung der Vorschriften in Aussicht gestellt. Automatische Kennzeichenlesesysteme seien ein „vielversprechendes technisches Hilfsmittel“ für die Polizei, teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Man werde das Urteil gründlich und sorgfältig auswerten und „die erforderlichen rechtlichen Änderungen zu gegebener Zeit vornehmen“. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte: „Wir warten in der Regel die Begründung ab und befassen uns dann damit.“

 

Das Verfassungsgericht hatte zuvor die Kennzeichen-Erfassung zur Gefahrenabwehr in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Gegen entsprechende Vorschriften hatten betroffene Autofahrer geklagt.

Polizeigewerkschaft bewertet Erfassung als hilfreich

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den automatischen Abgleich von Autokennzeichen und Fahndungsdaten für „ein sinnvolles Instrument zur Abwehr von Gefahren“. „Allein schon ein Treffer sowie der entsprechende Fahndungserfolg rechtfertigen den Aufwand, denn ein Täter hinterlässt auch immer ein Opfer“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Dienstag der dpa.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Kennzeichen-Erfassung in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur Gefahrenabwehr zum Teil für verfassungswidrig erklärt.

Zugleich begrüßte Malchow die Klarstellungen der Karlsruher Richter. „Die Bürger statten die Polizei mit einem hohen Vertrauen in deren rechtsstaatliche einwandfreie Arbeit aus. Also benötigen meine Kolleginnen und Kollegen polizeiliche Instrumente, die vor dem Gesetz standhalten“, sagte Malchow. Dazu müsse das Handeln der Polizei rechtlich überprüfbar und transparent sein. „Es ist daher gut, wenn Richter dem Gesetzgeber aufgeben, Vorschriften so zu formulieren, dass diese bei der Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit nicht durchfallen.“