Das geplante Erdlager der Deutschen Bahn stößt bei Anwohnern auf Unmut. Sie befürchten Lärm und Dreck, Landwirte müssten wertvolle Ackerfläche abgeben. Wie würde eine Enteignung ablaufen? Und wer entscheidet über die Fläche?

Böblingen: Leonie Schüler (lem)

Oberaichen/Musberg - Wenn im Zuge der S-21-Bauarbeiten an der Rohrer Kurve gebaggert wird, soll die Erde zwischengelagert und später wieder aufgefüllt werden. Die Deutsche Bahn hat als Lagerort für die etwa 50 000 Kubikmeter Erdmaterial eine Fläche zwischen Oberaichen und Musberg vorgesehen. Geht es nach der Bahn, soll die Erde drei bis vier Jahre dort lagern. Nach Anwohnerprotesten verrückte die Bahn die avisierte Fläche um hundert Meter nach Süden. Demnach würde die Erde südlich des Feldwegs zwischen Albstraße und Vaihinger/Büsnauer Straße lagern. Doch die Anwohner sind damit genauso unzufrieden. Gegner aus Musberg, Ober- und Unteraichen überreichten dem Regierungspräsidium (RP) Ende März 2000 Unterschriften, die sich unter anderem gegen das Erdlager richteten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Einwendungen derzeit geprüft.

 

Wann könnte es mit der Anlieferung des Bodens losgehen?

Das hängt unter anderem davon ab, wie zügig es zu einer Baugenehmigung kommt. Genauer möchten sich weder die Deutsche Bahn noch das RP äußern.

Mit wie vielen Lkw-Fahrten ist pro Tag zu rechnen?

Die Bahn nennt folgende Zahlen: Zum Einrichten und Auflösen des Bodenlagers wird circa 20 Tage lang mit etwa 100 Lkw-Fahrten gerechnet. Analog dazu erfolgen täglich 100 Leerfahrten. Anschließend wird das zu lagernde Material von der Rohrer Kurve über einen Zeitraum von circa 60 Tagen mit rund 20 Lkw-Fahrten (plus leere Rückfahrten) pro Tag angeliefert. Für die Wiederverfüllung sind wiederum 20 Lkw-Fahrten pro Tag vorgesehen. Dazwischen können vereinzelt Fahrten stattfinden.

Wie wird das Gelände wiederaufbereitet?

Nach Abtransport des gelagerten Materials wird die Fläche des Erdlagers mit Raupen aufgelockert, dann wird in umgekehrter Reihenfolge Unterboden und Oberboden aufgetragen, so ein Bahn-Sprecher.

Könnte die Bodenqualität dauerhaft Schaden nehmen?

Bauern befürchten, dass der verdichtete Boden jahrelang geringeren Ertrag abwerfen wird. Weder die Deutsche Bahn noch das RP möchten sich dazu äußern.

Wie steht die Stadt zu dem Lagerort?

Die Stadt und der Gemeinderat positionieren sich in einer Stellungnahme klar gegen die Fläche. Der Leiter des Stadtplanungsamts, Philipp Schwarz, sagte kürzlich: „Wir fordern, dass das Erdstofflager dort nicht umgesetzt wird, weil die Erde Flora und Fauna irreversibel schädigen würde.“

Was ist mit dem Artenschutz?

Ein Bahn-Sprecher sagt: „Die vorgesehenen Ackerflächen beherbergen verschiedenste Tierarten. Die möglicherweise erzeugten Konflikte für diese Arten müssen bewertet werden. Gegebenenfalls sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen.“

Werden derzeit noch alternative Flächen geprüft?

Die Stadt und der Gemeinderat haben andere Standorte vorgeschlagen. Weder die Bahn noch das RP kommentieren diese.

Wer entscheidet letztlich?

Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Planung obliegt nicht dem RP als Anhörungsbehörde, sondern dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Planfeststellungsbehörde.

Wie würde eine Enteignung der Eigentümer ablaufen?

Grundsätzlich muss ein Vorhabenträger versuchen, einvernehmlich an die Flächen zu kommen und mit den Betroffenen Verträge abschließen. Falls dies nicht gelingt, müssen bei der Enteignungsbehörde Enteignungsverfahren oder, bei Eilbedarf, sogenannte Besitzeinweisungsverfahren beantragt werden. Voraussetzung ist ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss. Die Enteignungsbehörde entscheidet nach einer mündlichen Verhandlung über die Anträge.

In welcher Form würden die Eigentümer entschädigt?

Das RP teilt dazu mit, dass die Entschädigung die entgangene Pacht oder den Nutzungsausfall umfasst. Über den Umfang werden keine Angaben gemacht. Auch sonstige Nachteile, wenn zum Beispiel Bäume gefällt werden müssen, werden entschädigt. Diese Positionen sind Gegenstand möglicher Verträge zwischen Vorhabenträger und Betroffenen und werden üblicherweise gutachterlich ermittelt.

Wie geht es nun weiter?

Vor Kurzem endete die Einwendungsfrist. Nun müssen zunächst die Stellungnahmen der Fachbehörden und der übrigen Träger öffentlicher Belange sowie die rund 3000 Einwendungen gesichtet und ausgewertet werden. Im Anschluss hieran wird – voraussichtlich im Herbst – ein Erörterungstermin stattfinden, bei welchem gemeinsam mit der Bahn und den übrigen Verfahrensbeteiligten die kritischen Planungspunkte diskutiert werden. Laut RP kommt bei diesem Termin auch das Für und Wider des Bodenlagers auf den Prüfstand.