Die Stadt Reutlingen muss ihren Luftreinhalteplan überarbeiten, kann aber auf ganz drastische Maßnahmen verzichten. Was ist die Begründung?

Reutlingen - Für Dieselfahrer in Reutlingen ist es eine gute Nachricht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer Revisionsverhandlung am Donnerstag entschieden, dass keine Fahrverbote verhängt werden müssen. Wenn der EU-Grenzwert für Stickoxide gemäß einer aktuellen Prognose in Kürze eingehalten werde, sei solch ein Verbot unverhältnismäßig. In der Vorinstanz hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim im vergangenen März noch geurteilt, dass Diesel-Fahrverbote notwendig seien, um so schnell wie möglich die Einhaltung des Grenzwerts zu gewährleisten. Er liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.