Welche Rolle spielt Airbnb bei der Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum in Stuttgart? Eine Anfrage unserer Zeitung relativiert den Einfluss der gewerblichen Vermieter.

Stuttgart - Bei den meisten Stuttgarter Anbietern von Gästezimmern und Ferienwohnungen auf der Internetplattform Airbnb handelt es sich um Privatpersonen – und 92 Prozent aller Anbieter offerieren bei Airbnb nur ein Objekt. Mit diesen Angaben hat der Betreiber am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung erstmals in die Diskussion um die Rolle von Airbnb bei der Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum in Stuttgart eingegriffen – und die Rolle der gewerblichen Vermieter relativiert.

 

Der deutsche Ableger von Airbnb erklärte außerdem, man wünsche sich einen „konstruktiven Austausch“ mit der Stadt Stuttgart, um die Rahmenbedingungen für die Vermittlungen „zum Wohle der Stuttgarter Home-Sharer“ zu gestalten. Also zum Wohle derer, die ihr Heim zeitweise mit Gästen teilen wollen. Zugleich machte man aber auch deutlich, dass der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität habe.

Stadt und Land nicht einig

Dieser Hinweis ist eine Replik auf den Vorstoß der Stadt gegenüber dem Wirtschaftsministerium des Landes. Das Baurechtsamt hatte sich gewünscht, dass ins Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch eine Auskunftspflicht für Vermittlungsplattformen wie Airbnb aufgenommen wird. Dadurch möchte man Zugang bekommen zu den genauen Adressen der Objekte und der Vermieter. Denn nur so kann ohne übertriebenen Aufwand festgestellt werden, ob da genehmigte Ferienwohnungen angeboten werden, wie lang und wie häufig. Details wie diese blieben in der Stellungnahme von Airbnb offen. Niemand weiß in Stuttgart bisher Näheres über die rund 340 kompletten Ferienwohnungen, die im vergangenen Jahr bei Airbnb auftauchten.

Der Hinweis auf die vielen Privatanbieter, die nur ein Objekt in Airbnb einstellen, ändert für die Stadtverwaltung gar nichts. Der Grund: Auch Privatpersonen könnten Wohnraum zweckentfremden – und dies auch dann, wenn sie nur ein Objekt anbieten. „Es kommt auf die Wohnung und die Nutzung an“, sagte Amtsleiterin Kirsten Rickes am Donnerstag.

Mit Airbnb in einen konstruktiven Austausch zu treten, bringe auch keine Lösung, denn der Plattformbetreiber sei bisher tatsächlich zum Datenschutz verpflichtet. Daher wolle man ja die Festschreibung der Auskunftspflicht im Landesgesetz. Wie man die Regelung ausgestalte und welchen bürokratischen Aufwand man für die Eigentümer und Vermieter von Wohnungen und Zimmern auslöse, könnten das Wirtschaftsministerium und der Gesetzgeber ja selbst beeinflussen, sagte Rickes im Hinblick darauf, dass Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) die Verschärfung bisher wegen bürokratischen Mehraufwands abgelehnt hat. Denkbar wäre auch, dass man die Plattformbetreiber zu Auskünften auf konkrete Anfragen verpflichtet: wenn die zuständigen Mitarbeiter im Internet Angebote entdecken und gezielt nachfragen, was allerdings für die Verwaltung aufwendiger wäre. Bei den möglichen Regelungen gebe es jedenfalls eine Bandbreite, betonte Rickes.

Stadt müsste Suchtrupps aussenden

Bei der gegenwärtigen Lage hätte das Baurechtsamt lediglich die Chance, die Internetangebote möglichst genau zu verorten und dann Suchtrupps loszuschicken. Dem Statistischen Amt der Stadt sei es für seine Untersuchung des Airbnb-Angebots gelungen, die Standorte bis auf etwa 200 Meter einzugrenzen. Dies zu nutzen und Personal loszuschicken, habe die Stadtverwaltung aber bewusst ausgeschlossen. Rickes: „Das wäre wirklich mehr Aufwand und Bürokratie und würde Unmut in der Stadt auslösen. Wir wollen uns nur gezielt an die wenden, die auch wirklich auf den Plattformen etwas anbieten.“

Daher setzte die Stadtverwaltung auf die Gesetzesänderung, für die sich bei der Wirtschaftsministerin auch Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) eingesetzt hat. Aber ohne Erfolg. Im Baurechtsamt hofft man dennoch, dass in die Angelegenheit noch Bewegung kommt.