Mit einem Organspendeausweis kann man bestimmen, ob und welche Organe man nach dem Tod spenden möchte. Doch was ist eigentlich mit Menschen, die keinen Ausweis haben?

Stuttgart - Wer sich dazu entscheidet, seine Organe spenden zu wollen, sollte das – natürlich vor dem Tod – schriftlich dokumentieren. Der einfachste Weg ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises.

 

Wo bekommt man einen Organspendeausweis?

Das Dokument kann man beispielsweise auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in verschiedenen Sprachen herunterladen. Auf der Seite organspende-info.de kann der Ausweis online ausgefüllt und dann ebenfalls sofort heruntergeladen werden. Eine andere Möglichkeit ist nach dem Ausfüllen das Bestellen des Ausweises als Plastikkarte. Auch über das Infotelefon Organspende kann man den Ausweis unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/9040400 bestellen. In allen Fällen ist das Beantragen und Bestellen kostenlos. Krankenkassen stellen ihren Versicherten ebenfalls Ausweise zur Verfügung. Außerdem sind die kleinen Karten, die in Portemonnaies passen, in Einwohnermeldeämtern, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie Krankenhäusern erhältlich.

Welche Organe kann man spenden?

Grundsätzlich kann man Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm spenden. Neben Organen sind auch Gewebe transplantierbar, nämlich Augenhornhaut, Herzklappe, Blutgefäße, Hautgewebe, Knochen, Weichteilgewebe und die Inselzellen, die in der Bauchspeicheldrüse sitzen und Insulin produzieren. Im Organspendeausweis kann man auswählen, welches Organ und Gewebe man im Fall des Falles spenden will und festhalten, bei welchen man keine Entnahme wünscht. Eine Begründung ist dafür nicht nötig. Man kann übrigens im Organspendeausweis auch festhalten, dass man überhaupt keine Organe spenden möchte – auch für diese Variante ist der Ausweis als unmissverständliches Dokument also sinnvoll.

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Was ist mit beschädigten Organen? Muss man diese selbst ausklammern?

Nein, ob im Ernstfall die Organe für eine Transplantation geeignet sind, entscheidet das Krankenhaus-Personal, das die Organe entnimmt. Nach Angaben der BZgA gibt es nur wenige Ausnahmen, wie beispielsweise eine HIV-Infektion oder eine akute Krebserkrankung, die eine Organspende ausschließen.

Wie viele Menschen in Deutschland haben aktuell einen Organspendeausweis?

Nach Daten der BZgA-Repräsentativbefragung aus dem Jahr 2018 besitzen 36 Prozent der Befragten zwischen 14 und 75 Jahren einen Organspendeausweis. Bald könnten es einige mehr sein, da die Debatte im Bundestag wohl viel Aufmerksamkeit erregt hat: „Aufgrund des aktuell großen Interesses an dem Thema Organ- und Gewebespende kommt es zu einem erhöhten Besucheraufkommen auf www.organspende-info.de. Durch die vielen Seitenbesuche kann es zwischenzeitlich zu Ladeschwierigkeiten kommen“, teilt die BzgA mit. Auch bestellten aktuell vermehrt Menschen Organspendeausweise bei der BZgA.

Allerdings gibt es noch kein Zentralregister der Erklärungen zur Organspende. Mit dem vom Bundestag am Donnerstag beschlossenen Gesetz zur Entscheidungslösung soll sich dies ändern: In Zukunft soll die Bereitschaft, Organe zu spenden, in einem Online-Register hinterlegt werden. Das Register werde voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 in Betrieb genommen werden, so der Pressesprecher des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), Sven Borowski. „Jeder Bürger soll seine Erklärung einfach abgeben können, diese wird dann im Register hinterlegt.“ Änderungen sollen jederzeit möglich sein.

Heißt kein Ausweis automatisch auch, dass keine Spende stattfindet? Wann entscheiden Angehörige?

Eine Organspende ist laut BZgA nur zulässig, wenn eine Zustimmung vorliegt. Entweder hat die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung oder mündlich durch Mitteilung an die nächsten Angehörigen die Zustimmung gegeben. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen, müssen Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht ermitteln, entscheiden die Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen. Wer also sicher gehen will, dass nach dem eigenen Tod tatsächlich alles so abläuft, wie man es sich wünscht, ist mit einem schriftlichen Dokument wie dem Organspendeausweis gut beraten. Den Angehörigen bleibt so auch eine zusätzliche Belastung erspart, sich neben vielen anderen Angelegenheiten, wie etwa der Beerdigung, auch noch mit der Frage nach einer Organspende zu beschäftigen.

Ab wann darf man Organe spenden?

Das Transplantationsgesetz regelt, dass auch Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahres Organe spenden dürfen, ohne dass es einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten bedarf. Ihre Bereitschaft zur Organspende können sie wie alle anderen mittels eines Organspendeausweises dokumentieren. Auch ältere Menschen können Spender werden. Entscheidend ist allein der Zustand von Organen sowie Geweben. Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht.

Was ist, wenn ich mich später umentscheide und nicht mehr spenden will?

Man kann seine Spendebereitschaft unbürokratisch zurücknehmen und schlicht das schriftliche Dokument vernichten oder abändern. Neben dem Organspendeausweis hat man auch die Möglichkeit, seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- beziehungsweise Gewebespende in einer Patientenverfügung festzuhalten. Die Dokumente, ob Ausweis oder Patientenverfügung, sollten idealerweise schnell auffindbar sein. Für Patientenverfügungen gibt es auch Online-Register.