Weil er fünf Kinder im Alter von etwa zwei bis zwölf Jahren bei Besuchen in einem Waisenhaus in Togo teils vergewaltigt haben soll, muss sich ein 66-Jähriger nun vor dem Landgericht Osnabrück verantworten.

Osnabrück - Ein früherer Unternehmer muss sich seit Dienstag am Landgericht Osnabrück wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus einem afrikanischen Waisenhaus verantworten. Zum Prozessauftakt wurde die umfangreiche Anklageschrift verlesen. Der in der Nähe von Osnabrück wohnende 66 Jahre alte Deutsche soll demnach fünf Kinder im Alter von etwa zwei bis zwölf Jahren im Zeitraum von Januar 2016 bis Februar 2018 bei Besuchen in dem Waisenhaus in Togo teils vergewaltigt haben.

 

In der Anklageschrift werden 41 Fälle meist schweren sexuellen Missbrauchs detailliert geschildert. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Bilder und Videos, bei denen der Angeklagte sich selber bei seinen Handlungen gefilmt haben soll. Aus den Videos gehe auch hervor, wie sich die Mädchen teils gewehrt und geweint haben, wovon sich der Angeklagte aber nicht habe abbringen lassen, schilderte der Staatsanwalt. Zur „Belohnung“ für den Beischlaf bekamen die Kinder Geld oder Süßigkeiten.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld des Prozesses berichtet, dass der Angeklagte über private Verbindungen Kontakt zu dem Waisenhaus aufgenommen haben soll. Er soll auch deshalb Zugang zu den Kindern bekommen haben, weil ihm Behörden gestattet hätten, mit den Kindern einen Ausflug zu unternehmen.