Ein 26-Jähriger muss wegen versuchten Totschlags für 5 Jahre ins Gefängnis, weil er den Liebhaber seiner Freundin bei einer Prügelei schwer verletzt hat.

Ostfildern - Das Urteil nimmt der junge Mann am Mittwoch gelassen zur Kenntnis. Mit gekreuzten Armen und einem Lächeln hört der 26-Jährige den Ausführungen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Stuttgart zu, der ihn gerade wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt hat. Dabei hatte sein Verteidiger auf Bewährung plädiert; die Staatsanwaltschaft hatte dagegen fünf Jahre und sechs Monate Haft gefordert.

 

Der Sportlehrer aus dem Kreis Esslingen hatte im März dieses Jahres in Ostfildern seinen 20-jährigen Kumpel zusammengeschlagen, nachdem er ihn dabei erwischt hatte, wie er gerade aus dem Badezimmerfenster seiner Freundin flüchten wollte. Dabei hatte er seinen Nebenbuhler schwer verletzt: gebrochene Jochbeine, eine zertrümmerte Nase und Platzwunden am Hinterkopf sind nur ein Teil der Verletzungen, unter deren Folgen das Opfer noch lange zu leiden hatte. Wie diese Verletzungen allerdings zustande gekommen sind, darüber gab es im Lauf der Verhandlung unterschiedliche Aussagen. Laut der Anklage soll der 26-Jährige seinem am Boden liegenden Nebenbuhler am Ende der Schlägerei mit dem Fuß auf das Gesicht getreten haben. Auch soll er mit einem Stein in der Hand zugeschlagen haben. Der Angeklagte bestreitet beides. Er habe nur seine Fäuste benutzt, sagt er. Mit dem Stein habe er dem Unterlegenen nur gedroht, um seine Macht zu demonstrieren.

Trotz drei Promille keine Ausfallerscheinungen

Der Angeklagte war am Abend des 15. März in einer Esslinger Discothek gewesen, bevor er zur Wohnung seiner Freundin fuhr. Nach diversen Schnäpsen, Sekt und Bier hatte er nach Angabe des Gutachters zum Tatzeitpunkt etwa drei Promille Alkohol im Blut. Allerdings habe er nach Zeugenaussagen keine Ausfallerscheinungen gehabt.

Dass der 20-Jährige bei den Angriffen möglicherweise sterben könnte, habe dem Angreifer trotz seines Alkoholpegels und seiner Wut in jenem Moment klar sein müssen, sagt der Richter, „doch das war ihm zu dem Zeitpunkt völlig egal.“

Einiges beschönigt und geleugnet

Immerhin: es gab einen Punkt in der Schlägerei, der dem Angeklagten zugute kam. Denn nach der ersten Angriffswelle, berichten er und der Geschädigte gleichermaßen, habe er Blut am Kopf seines Kontrahenten bemerkt und ihm gesagt, er müsse ins Krankenhaus. Der nahm das Angebot nahm allerdings nicht an. Das Gericht rechnet dem Angeklagten ebenfalls an, dass er die meisten Teile der Taten eingeräumt hat. Allerdings „beschönigt und leugnet er auch einiges“, sagt der Richter. Seine beschönigenden Schilderungen klingen konstruiert, findet er. Gegen den Angeklagten sprächen vor allem „die Brutalität und die immense Gefährlichkeit der Verletzungen“, sagt der Richter. Eine konkrete Lebensgefahr habe zwar nicht bestanden, allerdings hätte das Opfer erblinden oder den Geruchssinn dauerhaft verlieren können.