Ein versichertes Paket wurde unterwegs geöffnet, bei der Ankunft in Zuffenhausen fehlten Teile des Inhalts. DHL möchte den Verlust nicht ersetzen.

Carola Ulmer ist sauer. Und zwar auf die Post. Im Februar hatte ihr eine Freundin nach Zuffenhausen per DHL ein Paket zum Geburtstag geschickt. Darin befanden sich außer Büchern auch drei Gutscheine der Firma Douglas im Wert von zusammen 50 Euro. Die sind verschwunden – und das Paket kam äußerlich nicht so an, wie es in Henstedt-Ulzburg, einer Gemeinde im Kreis Segeberg im Süden Schleswig-Holsteins, abgeschickt worden war. Stattdessen war es mit einem DHL-Klebeband versiegelt. Darauf steht, dass die Sendung zu Prüfzwecken gemäß Paragraf 39 des Postgesetzes geöffnet worden sei.

 

Strafanzeige erstattet

Das wollte Ulmer so nicht hinnehmen. Sie forschte per Sendungsnummer im Internet nach, gab eine Schadensanzeige bei DHL auf und kontaktierte den Kundenservice. In einem Antwortschreiben wurde ihr schließlich mitgeteilt, dass „der Teilverlust“ nicht durch DHL verschuldet worden sei. Deshalb könne man den entstandenen Schaden leider nicht ersetzen. Auch das akzeptierte Ulmer nicht: Sie erstattete eine „Strafanzeige wegen Diebstahls auf dem Postweg“ bei der Polizei in Zuffenhausen.

„Seither habe ich nichts mehr gehört – weder von DHL, noch von der Polizei“, sagt Ulmer. Besonders der Brief von DHL habe sie aufgeregt. „Ich möchte Aufklärung und eine Entschädigung haben“, betont die Zuffenhäuserin. Dabei gehe es ihr auch ums Prinzip. „Schließlich macht die Post viel Werbung mit ihrem Service“, meint sie. Ebenso enttäuscht und sauer sei auch ihre Freundin. Anfangs habe man sich sogar kurz in die Haare bekommen, da Ulmer wohl einmal zu viel gefragt hatte, ob die Freundin die Gutscheine auch wirklich ins Paket getan habe. Doch daran gibt es keinen Zweifel, die Tochter der Absenderin stand direkt daneben und hat beim Einpacken geholfen.

DHL: „Nicht bewusst geöffnet“

Die Pressestelle der Deutsche Post DHL Group erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass man als „flächendeckender Postdienstleister Unregelmäßigkeiten nicht gänzlich ausschließen“ könne. „Wir nehmen jede einzelne Beschwerde unserer Kunden ernst und sind immer bereit, den konkreten Fällen nachzugehen“, heißt es weiter. Auch den Fall von Carola Ulmer habe man nochmals überprüft. Dabei sei herausgekommen, dass DHL das Paket „nicht bewusst geöffnet“ habe. Vielmehr gehe man von einer „Verpackungsnachbesserung auf dem Transportweg“ aus. Mit anderen Worten: Das Paket war beschädigt und wurde von DHL verschlossen. „Bedauerlicherweise wurde hierbei wohl ein falsches Klebeband verwendet“, heißt es in der Stellungnahme. Nicht das Band mit dem Vermerk auf Paragraf 39 des Postgesetzes , sondern ein anderes hätte verwendet werden müssen. Zu Prüfzwecken jedenfalls sei die Sendung nicht geöffnet worden. Und da nicht das falsche Klebeband, sondern die aufgegangene Originalverpackung schuld am Verlust der Gutscheine sei, lehne DHL jedwede Haftung ab.

Die Polizei möchte zu den noch laufenden Ermittlungen keinen Kommentar abgeben. Sie verweist allerdings darauf, dass es sich in diesem Fall um zwei Straftaten handle: um die Verletzung des Briefgeheimnisses und um Diebstahl. Deshalb könne man auch keine Auskunft darüber geben, wie oft solche Dinge passieren – in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) werde immer nur das so genannte Führungsdelikt, hier der Diebstahl, aufgenommen.

„Zeugt von Frechheit und Arroganz“

„Die Aussage der Post ist eine Frechheit und zeugt von Arroganz“, sagt Carola Ulmer, wenn man sie mit der Aussage der Post-Pressestelle konfrontiert. Ihre Freundin habe extra ein höheres Porto bezahlt, damit der Inhalt versichert sei – und trotzdem gebe es keinerlei Entschädigung. Das sei für sie als Kundin unerträglich. Wie sie und ihre Freundin künftig mit Briefen und Paketen verfahren, darüber müsse man sich noch Gedanken machen. „Leider braucht man die Post“, sagt Ulmer zornig, aber auch etwas ratlos.