Nach dem ersten Urteil haben die die Verteidiger der verbliebenen Angeklagten im Paradise-Prozess gegen die siebte Strafkammer einen Befangenheitsantrag gestellt.

Stuttgart - Der Prozess gegen die Betreiber des FKK-Klubs Paradise wegen der Beihilfe zu Zwangsprostitution, Menschenhandel und Betrug ist offenbar in eine neue Phase getreten: Unmittelbar nach Verkündung des Urteils gegen den ehemaligen Geschäftsführer am Freitag vor Weihnachten haben die Verteidiger von Paradise-Chef Jürgen Rudloff und seinem Marketingmanager Michael Beretins einen Befangenheitsantrag gegen die siebte Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts gestellt. Am 2. Januar schloss sich die Verteidigung des dritten verbliebenen Angeklagten dem Antrag an. Die Verurteilung gegen den ehemaligen Geschäftsführer zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung war nach Verständigungsgesprächen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustande gekommen.

 

Kein generelles Misstrauen

„Wir hatten Grund zur Annahme, dass es Gespräche gab, von denen die Kammer nicht berichtet hat“, sagte Matthias Sigmund, der Verteidiger Michael Beretins, am Freitag zum Inhalt des Antrags. Er richtet sich gegen den Vorsitzenden Richter Rainer Gless, die beiden Beisitzerinnen und die beiden Schöffinnen. Eine andere Strafkammer wird über ihn in Kürze entscheiden. Sigmund betonte, der Antrag richte sich nicht generell gegen die Verhandlungsführung der Kammer. Die Stellungnahmen der Richter der siebten Strafkammer liegen bereits vor.