Leinfelden-Echterdingen hat in den vergangenen Monaten bereits in vielen Gebieten ein Parkraumkonzept eingeführt. Daran gibt es aber auch Kritik der Anwohner.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Leinfelden-Echterdingen - Das Parkraumkonzept soll in erster Linie helfen, fremde Dauerparker aus den Wohnstraßen fernzuhalten. Auch sollen Anwohner dazu animiert werden, ihre eigenen Garagen und Stellplätze wieder für ihre Fahrzeuge zu verwenden. In Leinfelden-Echterdingen hatte man sich außerdem davon versprochen, dass Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger nicht dauerhaft Parkplätze am Straßenrand blockieren.

 

Die Wohnmobile aber seien nicht verschwunden. Das kritisiert der Anwohner Peter Siebert. „Für eine geringe Gebühr können die Fahrzeuge zum Beispiel an der Manosquer Straße weiterhin langfristig, gerne auch mit Anhänger, in Wohnungsnähe abgestellt werden und das, ohne das eigene Grundstück in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen“, sagt er. Dadurch nähmen die Wohnmobile anderen Anwohnern die Parkplätze weg.

„Betroffene Nachbarn, teilweise schon etwas älter, empfinden die hierdurch verursachte Erschwerung der Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs als Zumutung“, sagt Siebert. „Wir möchten uns dagegen wehren, dass diese Fahrzeuge vor unserem Grundstück und denen unserer Nachbarn abgestellt werden, obwohl an anderen Stellen durchaus Platz wäre, an denen Dauerparker weniger lästig sind. Niemand kümmert sich darum, dass hier ältere Menschen wohnen, die den Zugang benötigen“, klagt Siebert. „Von einer Verbesserung der Parksituation kann da natürlich keine Rede sein.“

Dürfen Wohnmobile am Straßenrand parken?

Die Verwaltung von Leinfelden-Echterdingen bestätigt, dass Wohnmobile – zumindest die kleineren – weiterhin berechtigt sind, am Straßenrand zu parken. „Da Wohnmobile unter 3,5 Tonnen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen und auch in der Straßenverkehrsordnung den Autos gleichgestellt sind, treffen wir hier keine Unterscheidung“, erklärt Jutta Rößler, die stellvertretende Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes. Jeder Bewohner über 18 Jahre mit einem gültigen Führerschein bekäme nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug – ob für den Kleinwagen oder das Wohnmobil bliebe dem Bewohner überlassen. Für andere Fahrzeuge müsse ihm dann ein privater Stellplatz zur Verfügung stehen.

Die Kosten für einen Pkw-Parkausweis unterscheiden sich nicht von denen für Wohnmobile. „Bei den Gebühren wird nur zwischen Bewohnern und Beschäftigten unterschieden. Da Wohnmobile den anderen Pkws gleichgestellt sind, erachten wir eine höhere Gebühr und damit Ungleichbehandlung auch nicht für gerechtfertigt“, sagt Rößler. Zudem sei die maximale Gebühr für Bewohnerparkausweise durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auf 30,60 Euro pro Jahr gedeckelt.

Wie sieht es mit Anhängern aus?

Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht sowie Anhänger bekämen keinen Bewohnerparkausweis. Anhänger dürften in Gebieten mit Parkraumkonzept nicht langfristig abgestellt werden. Mit einer Ausnahme: „Wenn der Anhänger in einem Fahrzeugverbund mit einem Pkw ist, welcher einen Bewohnerparkausweis ausgelegt hat, kann dieser auch länger stehen“, sagt Rößler.

Für die Kritik der Anwohner zeigt das Ordnungsamt Verständnis. „Wir beobachten die Entwicklung bezüglich des Abstellens von Wohnmobilen aufmerksam und können verstehen, dass es den Bewohnern negativ auffällt, wenn diese für einen längeren Zeitraum nicht bewegt werden.“ Bislang aber habe man nicht beobachten können, dass sich an einer Straße die Wohnmobile dermaßen gehäuft hätten, dass es keinen Platz mehr für Pkw gebe. „Aktuell sind daher keine Maßnahmen oder weitere Einschränkungen geplant“, sagt Rößler.