Wer mit dem Auto seinen Verwandten bei Pflege, Einkäufen oder Arztbesuchen hilft, muss in Anwohnerzonen Parkgebühren bezahlen. Für professionelle Pflegedienste gilt das aber nicht.

Stuttgart - Dass die häusliche Pflege älterer Menschen durch Angehörige ein schützenswertes, angesichts überlasteter Pflegedienste dringend notwendiges Gut ist – darüber sind sich alle Beteiligten einig. Aber eben nur in diesem Punkt. Inwieweit die Stadt Stuttgart pflegenden Angehörigen die Arbeit erleichtern soll oder sogar muss, darüber wird in einem konkreten Fall in Bad Cannstatt gestritten. Dabei geht es um eine Parkgenehmigung für Anwohner.

 

Der Fall: Seit gut 50 Jahren lebt das Ehepaar Gerlinde und Heinz Griesinger in der Cannstatter Martin-Luther-Straße. Heinz Griesinger (85) hat sich vor drei Jahren dazu entschlossen, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu fahren, und hat sein Auto seiner Tochter Sibylle Richt-Zweigle überlassen, die es auf ihren Namen und ihre Adresse in Heumaden umgemeldet hat. Frau Richt-Zweigle pflegt seit Jahren ihre Eltern, da auch ihre Mutter Gerlinde (91) körperlich sehr eingeschränkt ist und deshalb in Pflegestufe 2 eingruppiert wurde. Zu Beginn war die private häusliche Pflege unproblematisch, was sich allerdings mit Einführung einer Anwohnerparkzone im November 2016 in der Martin-Luther-Straße geändert hat. Kostenfrei parken können jetzt nur noch dort gemeldete Anwohner oder Inhaber von Sondergenehmigungen. Alle anderen müssen für die Dauer des Parkens ein Ticket aus dem Automaten ziehen.

Die Stadt lehnt eine Ausnahme ab

Sibylle Richt-Zweigle betreut jeden Tag ihre betagten Eltern, kauft für sie ein oder chauffiert das Paar zu Arztterminen. Bei einer durchschnittlichen Parkdauer von zwei Stunden kostet sie das 54 Euro Gebühren pro Monat, eine Parkgenehmigung für Anwohner kommt auf etwa 30 Euro im Jahr. Vor diesem Hintergrund hat Frau Richt-Zweigle bei der Stadt eine „Ausnahmeregelung aus wichtigem Grund“ beantragt, um entweder einen Anwohnerparkausweis oder eine Sondergenehmigung zu erhalten. Beides hat die Stadt abgelehnt. Einen Bewohnerparkausweis erhalten nur Personen, „die in dem Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen“, schreibt das Amt für öffentliche Ordnung. Die Stadt verweist auf eine Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung und lehnt mangels „Ermessensspielraum“ ab. Dass Heinz Griesinger als Anwohner jederzeit eine Genehmigung hätte haben können, wenn das Auto weiter auf seinen Namen gelaufen wäre, findet keine Würdigung.

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Auch bei einer Ausnahmegenehmigung zeigt sich das Amt hart. Man sehe schon, dass pflegende Angehörige „einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“, heißt es in einem Brief an Matthias Griesinger, den Bruder von Frau Richt-Zweigle, der seine Schwester in der Angelegenheit unterstützt. Eine Ausnahme, wie sie professionelle Pflegedienste bekommen, sei aber nicht möglich. Begründet wird das mit der Sorge, künftig könnten auch andere Anträge stellen. Als Beispiele nennt die Stadtverwaltung in dem Brief Anträge von Personen, die Enkelkinder, pflegebedürftige Freunde oder Nachbarn betreuen. Oder auch die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden oder den privaten Fahrservice für Personen, die aufgrund von psychischen Einschränkungen nicht selbst fahren können. Allesamt im Übrigen wertvolle soziale Tätigkeiten.

Auch ein Behindertenstellplatz würde rechtlich nicht helfen

Das soziale Engagement wiegt offenbar für die Stadt weniger als das berechtigte Parkinteresse der Anwohner. Würde man Frau Richt-Zweigle die Ausnahmegenehmigung erteilen, könne am Ende „die Zielsetzung des Parkraummanagements, den Parkraum primär den Bewohnern zur Verfügung zu stellen, nicht mehr konsequent durchgesetzt werden“, heißt es.

Fazit der Stadt: „Wir bleiben daher aus grundsätzlichen Erwägungen bei unserer ablehnenden Haltung.“ Auch der Vorschlag von Matthias Griesinger, seinen Eltern einen Behindertenparkplatz einzurichten, ist für die Verwaltung keine Lösung. Wörtlich heißt es: „Ein Behindertenparkplatz kann nur dann genutzt werden, wenn der Behinderte selbst mit im Auto ist.“ Oder anders gesagt: Für die An- und Abfahrt zur Pflege, für Einkäufe und bei Botenfahrten dürfte so ein Platz nicht genutzt werden.

Die Situation scheint sich für Sibylle Richt-Zweigle auch in Zukunft nicht zu ändern. Wenn sie zur Pflege ihrer Eltern von Heumaden nach Cannstatt fährt, muss sie fürs Parken bezahlen. „An der Einschätzung der Lage wird sich für die Stadt auch nichts ändern“, sagt Sven Matis, der Sprecher Stuttgarts. Die Familie überlegt jetzt, gegen den ablehnenden Bescheid rechtliche Schritte einzuleiten. Sibylle Richt-Zweigle hat Sorge, „dass ich die Versorgung meiner Eltern nicht mehr im notwendigen Umfang erbringen kann“, schrieb sie an Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne).