Mehr als 160 Parteien sitzen im Europaparlament. Nach der nächsten Wahl könnten es wohl noch ein paar mehr sein: etwa die Tierschutzpartei oder die rechtsradikalen Republikaner. Denn die Fünfprozenthürde gibt es nicht mehr.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Mehr als 160 Parteien sitzen im Europaparlament. Wenn es nach dem Bundesverfassungsgericht geht, könnten es nach der nächsten Wahl im kommenden Jahr noch ein paar mehr sein: etwa die Tierschutzpartei oder die rechtsradikalen Republikaner. Für sie hätte es bei der letzten Wahl zu einem Sitz gereicht – wenn es keine Sperrklausel gäbe. Damals war das Limit fünf Prozent der Stimmen. Wer weniger erreichte, fiel bei der Wahl durch.

 

Inzwischen ist diese Regel aber bei den Verfassungsrichtern durchgefallen. Im November 2011 urteilte Karlsruhe, die Fünfprozenthürde sei ein „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit“. Die Sperrklausel sei deshalb „nicht zu rechtfertigen“.

Ein Jahr vor der nächsten Europawahl schickt sich der Bundestag an, das Wahlgesetz zu ändern. Die Regierungsparteien Union und FDP haben sich mit den Grünen und der SPD auf einen Entwurf verständigt, der eine neue Sperrklausel vorsieht, die allerdings nur noch bei drei Prozent liegt. Darauf hatten dem Vernehmen nach Parlamentarier in Straßburg gedrungen. Sie befürchten ansonsten eine weitere Zersplitterung des EU-Parlaments. Das novellierte Europawahlgesetz soll im Juni beschlossen werden.

Riskantes Vorgehen

Rechtsexperten der Koalition halten das für riskant. Die Dreiprozenthürde könnte sich wiederum als Stolperfalle erweisen. In dem einschlägigen Urteil aus Karlsruhe finden sich nämlich grundsätzliche Bedenken gegen solche Ausschlusskriterien. Die Richter verwiesen auf das Ergebnis der Eurowahl 2009. Wegen der damals noch gültigen Fünfprozenthürde seien insgesamt 10,8 Prozent der Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. In absoluten Zahlen waren das 2,8 Millionen gültige Stimmen ohne Wert.

Einen Vergleich mit der Bundestagswahl, wo es auch eine Fünfprozenthürde gibt, lassen die Verfassungsrichter nicht zu. Der Bundestag wäre mit einer Vielzahl von Kleinparteien in seiner Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt, sagen sie. Das EU-Parlament müsse jedoch keinen Kanzler wählen und keiner Regierung Mehrheiten sichern. In 13 der 27 EU-Staaten gibt es ebenfalls Sperrklauseln. Doch das ficht Karlsruhe nicht an. Das neue Wahlgesetz droht erneut an diesem Veto zu scheitern.