Es soll ruhiger werden an den Partyhotspots, die im vergangenen Sommer für viel Unmut sorgten in der Stadt. Am Feuersee muss der Sicherheitsdienst aktiv werden.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es sind viele Ideen und Regeln angekündigt worden, um den Anwohnerinnen und Anwohnern am Marienplatz und am Feuersee ruhigere Nächte als im vergangenen Sommer zu bescheren – und den Mitarbeitenden der Reinigungsteams weniger Müll zum Aufsammeln. So soll es unterbunden werden, dass an den Partyhotspots – wie letztes Jahr vielfach geschehen – selbst ernannte Getränkehändler Alkohol aus Einkaufswagen und Kühlboxen verkaufen. Das ist verboten und das soll nun vom Vollzugsdienst der Stadt aktiv unterbunden werden. So haben es der Ordnungsbürgermeister Clemens Maier, der Oberbürgermeister Frank Nopper und die Polizei im gemeinsam erarbeiteten Konzept für die Open-Air-Saison angekündigt.

 

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Am Samstag ist am Ufer des Feuersees angesichts der noch recht frischen Temperaturen noch nicht viel losgewesen, ein paar Leute ließen sich dort aber nieder. Sie mussten zunächst nicht zu den umliegenden Lokalen gehen, um Getränke to go zu holen: Eine Person hatte sich mit Vorräten eingefunden und bot diese an. Der Vollzugsdienst der Stadt sei zwar im Einsatz gewesen, aber nicht am Feuersee eingeschritten. Er habe am Wochenende andere Aufgaben gehabt, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Eingestellt wurde der verbotene Verkauf dennoch. Denn am Feuersee war ein Sicherheitsdienst unterwegs – auch das ist Teil des Konzeptes für den Sommer. Dieser habe den Verkäufer angesprochen und über die Rechtslage aufgeklärt – dass sein Tun verboten sei. Daraufhin habe dieser aufgehört.

Sicherheitsdienst kann keinen Platzverweis aussprechen

Es sei vereinbart, dass der Sicherheitsdienst in solchen Fällen den Vollzugsdienst benachrichtigen könne und solle. Das müsse jedoch nicht gleich beim ersten Feststellen geschehen. Der Sicherheitsdienst könne den Verkäufer ansprechen und auf das Verbot hinweisen. Dann könne man „ohne hoheitliche Maßnahmen“ auskommen, so der Pressesprecher. Das heißt, dass weder der Vollzugsdienst noch die Polizei eingreifen müssen. Sonst würde ein Bußgeld dräuen, auch können die Vollzugsbeamten einen Platzverweis gegenüber den Getränkehändlern aussprechen.