Die kostenlose Kündigung einer Pauschalreise ist wegen der bis 14. Juni geltenden Reisewarnung kein Problem. Danach kommt es auf die nachweisbaren Einschränkungen an. Verbraucherschützer raten, mit der Restzahlung so lange wie möglich zu warten.

Stuttgart - Wegen den nahenden Sommerferien hoffen viele, trotz Corona ihre Auslandspauschalreise antreten zu können, und setzen auf die Öffnung der EU-Binnengrenzen ab dem 15. Juni. Andere wären froh, wenn sie, statt zu verreisen, kostenlos stornieren könnten und ihre Anzahlung zurückbekämen. Das ist schwer, aber nicht unmöglich. Reiseveranstalter hoffen derweil, dass die Kunden die freiwillige Gutscheinlösung akzeptieren.