Seit dem 02.08.2021 gilt die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke bei der Neuausstellung des Personalausweises. Doch kann man sie verweigern? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Bislang war die Abgabe der Fingerabdrücke bei der Erstbeantragung und Verlängerung des Personalausweises freiwillig. Die EU-Verordnung 2019/1157 zur Angleichung des Designs und der Sicherheitsstandards europäischer Personalausweise beinhaltet jedoch die verpflichtende Abgabe der Fingerabdrücke. Deutschland hat die Richtlinie zum 02.08.2021 umgesetzt. Alle nach diesem Datum ausgestellten Personalausweise müssen fortan die Fingerabdrücke enthalten. Diese sollen den Sicherheitsbehörden neben dem Lichtbild als weiteres Mittel dienen, um bei einer Kontrolle die Identität von Personen zweifelsfrei feststellen zu können.

 

Fingerabdrücke verweigern: Geht das?

Nein, die Abgabe der Fingerabdrücke für den Personalausweis ist seit dem 02.08.2021 verpflichtend. Wer sich weigert, bekommt kein neues Ausweisdokument. Zwar kann man den alten Ausweis weiterbenutzen, bis dieser abläuft, doch danach kann man bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten werden. Wer keinen gültigen Ausweis besitzt, verstößt gegen das Personalausweisgesetz und kann mit einer Geldbuße von bis zu 3000 € belegt werden. Natürlich werden solche Strafen in der Praxis eher selten erhoben. Die gängigen Bußgelder belaufen sich je nach Kommune in der Regel auf Summen zwischen 10 und 100 €.

Das Problem ist jedoch, dass sich Verweigerer nirgendwo mehr mit einem gültigen Dokument ausweisen können und fortlaufend gegen das Personalausweisgesetz verstoßen. Den Reisepass als Alternative in Betracht zu ziehen bringt in diesem Fall nichts, da hier die Fingerabdrücke schon seit 2007 verpflichtend sind. Wer für beide Dokumente die Abgabe der Fingerabdrücke verweigert, besitzt also keine gültigen Ausweispapiere. Ungeachtet der gesetzlichen Lage kann dieser Umstand auch im Alltag zu Problemen führen, zum Beispiel bei Reisen ins Ausland oder der Eröffnung eines Bankkontos.

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Wo werden die Fingerabdrücke gespeichert?

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) schreibt hierzu, die Fingerabdrücke würden lediglich im Chip des Personalausweises gespeichert und können nur von zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden der EU ausgelesen werden. Auf den Ämtern würden die Fingerabdrücke direkt nach der Abgabe des Dokumentes gelöscht. Die Bundesdruckerei speichere die Daten nur für den Zeitraum der Produktion und lösche sie im Anschluss.

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