Die Einführung von Tempo 20 innerhalb des Stuttgarter Cityrings verzögert sich. Eine Initiative hat eine Petition beim Landtag eingereicht, die die Umsetzung bremst. Was wird die Stadt nun tun?

Das Konzept nennt sich „Lebenswerte Innenstadt“. Die Mehrheit des Stuttgarter Gemeinderats ist der Meinung, dass lebenswert bedeutet, dass weniger Autos in der Innenstadt unterwegs sein sollen; und dass sie langsamer fahren sollen. Auf allen Straßen innerhalb des Cityrings soll Tempo 20 gelten, davon ausgenommen ist das Teilstück Planie als Bundesstraße. Die Tempo-20-Regelung sollte eigentlich von heute an schrittweise eingeführt werden. Nun gibt es eine Gruppe von Menschen für die bedeutet lebenswert, dass das Autofahren nicht gebremst wird.

 

Lesen Sie aus unserem Angebot: Mehr Aufenthaltsqualität für Stuttgart – Nur noch Tempo 20 innerhalb des City-Rings

Die „Initiative Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle“ wird seit mehreren Jahren gegen Tempolimits aktiv, sammelt Stimmen via Internet oder Geld, um gegen Tempo 120 auf der B 28 zwischen Reutlingen und Metzingen zu klagen. Immer wieder reicht sie auch Petitionen beim Landtag ein, um die Umsetzung von Tempolimits zu verzögern. So etwa gegen Tempo 40 am Neckartor oder Tempo 30 in Beuren.

Keine Umsetzung während des Verfahrens

Nun hat man sich als neuestes Ziel das Verhindern von Tempo 20 innerhalb des Stuttgarter Cityrings gesetzt und eine Petition beim Landtag eingereicht. „Es ist schon verwunderlich, dass eine Initiative ohne nachvollziehbaren örtlichen Bezug einen Beschluss des Gemeinderats ausbremsen kann“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Denn nun gilt ein sogenanntes Stillhalteabkommen, dass während eines anhängigen Petitionsverfahrens die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die nächste Sitzung des Petitionsausschusses ist für den 5. Mai angesetzt.

In zwei Straßen im City-Bereich gilt Tempo 20 bereits

Allerdings gibt es Ausnahmen und darauf setzt die Stadt und hat bereits mit dem Verkehrsministerium Kontakt aufgenommen und arbeitet an einer Stellungnahme. Wenn überwiegende Interessen der Allgemeinheit einer Verzögerung des Verfahrens entgegenstehen und der Vorsitzende des Petitionsausschusses davon unterrichtet wurde, sind Ausnahmen zulässig. Dann könnte Tempo 20 doch zügig umgesetzt werden. Im Bereich der Lautenschlagerstraße und der Tübinger Straße gilt Tempo 20 ohnehin schon. Daran ändert auch die Petition nichts.