Die Gemeinden im Zweckverband haben die Belegungsrechte für Pflegeheime neu sortiert.

Enzkreis - Die Sanierung des Altenpflegeheims Haus Heckengäu in Heimsheim wird die im Zweckverband zusammengeschlossenen Enzkreisgemeinden – Heimsheim, Friolzheim, Mönsheim, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg – rund 2,2 Millionen Euro kosten. Feuchteschäden im Bereich des Dachs und der Fassade sowie Mängel beim Brandschutz machten die Maßnahme an dem 1996 errichteten Gebäude notwendig – und zudem verschärfte Vorgaben des Landes.

 

Verordnung muss bis 2012 umgesetzt werden

Die Verordnung sieht jetzt die Unterbringung der Pflegebedürftigen in Einzelzimmern vor und muss bis 2021 umgesetzt werden. Der Zweckverband hat die Sanierung genutzt, um heute schon die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Im Ergebnis gibt es dadurch aber weniger Pflegeplätze. So gab es acht Doppelzimmer, die in Einzelzimmer umgewandelt werden mussten. Vier neue Einzelzimmer konnten neu geschaffen werden. „Unterm Strich heißt das, es fallen vier der 64 Plätze weg“, erklärte der Mönsheimer Bürgermeister Thomas Fritsch. Die Mönsheimer Räte sollten über die daraus resultierende Änderung der Belegungsrechte abstimmen, was sie auch taten. So steht Mönsheim künftig mit sieben Plätzen ein Pflegeplatz weniger zur Verfügung. Auch die anderen Enzkreisgemeinden im Zweckverband, mit Ausnahme der Stadt Heimsheim, sollen abspecken. Nach dem Vorschlag der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden reduzieren sich die Belegungsrechte der sechs kleineren Kommunen jeweils um einen Platz, Heimsheim erhöht dagegen um zwei Plätze. Wenn auch die übrigen Gemeinderäte zustimmen, wird die Verbandssatzung geändert.

Nur Heimsheim stockt auf

Warum alle reduzieren und nur Heimsheim aufstockt, erklärte Fritsch. „Außer der Stadt Heimsheim hat keine der anderen Gemeinden ihr Belegungsrecht je voll ausgeschöpft“, so der Bürgermeister. Das zeigen auch die aktuellen Belegungszahlen. Danach nutzt Heimsheim von 15 verfügbaren Pflegeplätzen auch 15 aus. Die anderen liegen zwischen 38 und 71 Prozent Ausnutzung ihrer Belegungsrechte. So waren Stand Anfang März auch nur drei Mönsheimer Bürger im Haus Heckengäu untergebracht. Die restlichen fünf verfügbaren Mönsheimer Plätze wurden nicht gebraucht. Auch finanziell sei die Anpassung neutral, so Bürgermeister Fritsch. „Durch die Änderung der Belegungsrechte entsteht der Gemeinde kein finanzieller Nachteil“, machte er deutlich. Das Bauwerk und auch die Sanierung seien über Kredite finanziert. Kosten für die am Zweckverband beteiligten Gemeinden entstehen jährlich durch die fälligen Tilgungsbeträge und die werden unter den Verbandsgemeinden nach deren Belegungsrechten verteilt.