Leibliche Eltern müssen ihr Kind im Blick behalten, auch wenn es bei einer Pflegefamilie wohnt. So will es das Gesetz. Das glückt nicht immer, aber meistens dort, wo sich Eltern und Pflegeeltern viel Mühe geben.

Zwei Zimmer, Küche, Bad im Parterre. Im Wohnzimmer steht ein Sofa, kaum persönliche Sachen. Im Regal Fotos von Manuela und ihrem Sohn Paul (alle Namen geändert). Auf einem Bilderrahmen steht: „Für Mama, in Liebe, dein Paul“. Das Kind hat nie bei Manuela gelebt, kam nach der Geburt in die Bereitschaftspflege. Aber sie sagt: „Wenn er mich in den Arm nimmt, dann merke ich, dass er Sehnsucht hat. Im Moment kann er nicht bei mir leben. Ich bin arbeitslos und habe wenig Platz. Ich will ihn keinesfalls dort rausreißen. Dort geht’s ihm gut“, sagt die 45-Jährige.