Nachdem das Verfassungsgericht die Pflichtmitgliedschaft bei den IHKs bestätigt hat, ist für Stuttgart zweierlei sicher: der Bestand der Pflichtmitgliedschaft – aber auch weiterer Streit, kommentiert unser Redakteur Ulrich Schreyer.

Wirtschaft: Ulrich Schreyer (ey)

Stuttgart - So hatten sich das die Kammerkritiker sicher nicht vorgestellt: Jahrelang wiesen sie darauf hin, den Industrie- und Handelskammern zwischen Kiel und Konstanz drohe beträchtliches Ungemach. Das Bundesverfassungsgericht könnte nämlich die Pflichtmitgliedschaft in den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft kippen – und die Kammern, selbstgerecht, wie sie nun einmal seien, hätten dann keinen Plan B – eine Vorstellung also, wie sie weiterarbeiten könnten, wenn Unternehmen nur noch freiwillig Mitglied seien und Beiträge bezahlten. Doch ein Plan B ist auf absehbare Zeit nicht mehr erforderlich. Der Beschluss der höchsten deutschen Richter zur Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern ist eine schwere Schlappe für die Kammerkritiker.

 

Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem detaillierten Beschluss noch auf andere Streitpunkte zwischen Kritikern und etablierten Kammern ein – und auch hier haben die Opponenten das Nachsehen: Die Kammern dürfen – das ergibt sich aus der Pflichtmitgliedschaft – Beiträge erheben.

Schutz vor Minderheiten

Gleichwohl aber weisen die Richter zu Recht darauf hin, gerade die Pflichtmitgliedschaft erfordere auch den Schutz von Minderheiten. Gerade in Stuttgart ist immer noch umstritten, ob dies tatsächlich ausreichend gewährleistet ist. Nicht zuletzt wegen ihrer Ablehnung des Tiefbahnhofs unter dem heutigen Hauptbahnhof fand sich in der Landeshauptstadt die kammerkritische Kakteengruppe zusammen. Und immer wieder behaupteten und behaupten diese Unternehmer gegen Stuttgart 21, bei der regionalen IHK gerieten ihre Argumente unter die Räder – was von der Kammer vehement bestritten wird. In der Tat ist auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart auch die Kritik der Kakteen am Stuttgarter Tiefbahnhof zu finden – über die Frage, ob dies eine ausreichende Darstellung ist, wird aber gestritten.

Gefangene ihrer eigenen Politik

Dieser Streit wird, wie so viele andere Auseinandersetzungen auch, weitergehen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter hat für die Kammern zwar Rechtssicherheit gebracht, indem sie die Pflichtmitgliedschaft bestätigt. Dennoch wird die Kakteengruppe nicht lockerlassen: Schon ist zu hören, das IHK-Gesetz, auf dem die Pflichtmitgliedschaft beruht, sei nun zwar wohl verfassungskonform – was aber nicht ausschließe, dass es dennoch geändert werden könne. Den neuen IHK-Hauptgeschäftsführer Johannes Schmalzl, der wohl noch in diesem Jahr die Nachfolge von Andreas Richter antritt, wollten die Kakteen ebenfalls nicht. Doch sie müssen ihn akzeptieren, weil er gewählt ist – aber sie werden ihn sicher nicht mit Samthandschuhen anfassen.

Dass im März mit Marjoke Breuning eine neue Präsidentin gewählt wurde, die versprach, auf die Kritiker zuzugehen, hat aus der Sicht der Kakteen bisher ebenfalls nicht zur Befriedung beigetragen. Es muss zwar nicht schlecht sein, wenn bei der IHK etwas mehr als früher diskutiert wird. Doch für so manches Mitglied, das nicht zu den Kakteen gehört, ist der Hinweis auf ausufernde Debatten auch eine gute Ausrede, um bei der Vollversammlung – in die man sich gern wählen ließ! – durch Abwesenheit zu glänzen. Die Kakteen wiederum sind Gefangene ihrer eigenen Politik. Gäben sie klein bei, machten sie sich überflüssig. Für Stuttgart ist nach dem Beschluss jedenfalls zweierlei sicher: der Bestand der Pflichtmitgliedschaft – aber auch weiterer Streit.

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