Swaps Mit Swaps können zum Beispiel variable und feste Zinsen ebenso wie kurz- und langfristige Zinsen gegeneinander getauscht werden. Eine Kommune, die zum Beispiel einen Kredit mit festem Zinssatz hat, ärgert sich darüber womöglich, wenn die variablen Zinsen niedriger sind; geht der Kämmerer davon aus, dass dieser Trend anhält, dann bietet sich ein Swap-Geschäft an. Ansprechpartner ist die Bank, die entweder selbst die Gegenposition einnimmt oder einen Kunden sucht, der auf steigende variable Zinsen setzt.

 

Formel Die Verträge enthalten viele Variablen, die sich mit Hilfe einer Formel zu einem Marktwert des Swaps zusammenfassen lassen. Bei den Verträgen, die mit den Kommunen gemacht wurden, waren die ursprünglichen Marktwerte vielfach negativ. Die Variablen wurden zu Beginn zum Nachteil der Kommunen angesetzt, so dass sie – anders als die Bank – kaum etwas verdienen konnten. Die negativen Marktwerte wurden freilich in der Regel verschwiegen, was der Bundesgerichtshof moniert hat. Begründung: Als Beraterin des Anlegers müsse die Bank dessen Interessen wahren und offenlegen, dass das Swap-Geschäft am Markt als hochriskant bewertet wird.

Angefixt Die Banken haben nicht nur den negativen Marktwert verheimlicht, sondern die Kunden noch dadurch eingelullt, dass ihnen in den ersten ein oder zwei Jahren garantierte Gewinne überwiesen wurden. „Die Kämmerer sind regelrecht angefixt worden“, lautet das Urteil der Münchner Kanzlei Rössner.