Eine 32-Jährige hat in ihren Blogs für den IS geworben. Aber hat sich die gebürtige Rastatterin strafbar gemacht, weil sie einem hochrangigen IS-Kämpfer den Haushalt führte und die gemeinsamen Kinder versorgte?

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Manches unterscheidet den Prozess gegen Sabine S. (32) von anderen Staatsschutzverfahren. Die gebürtige Rastatterin ist die erste Ehefrau eines IS-Kämpfers, über die in Deutschland ein Gericht – in diesem Fall der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart – ein Urteil sprechen wird. Es geht um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation, um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz und um Kriegsverbrechen gegen das Eigentum. Damit setzt der Prozess um, was der Generalbundesanwalt Peter Frank Ende 2017 angekündigt hat, nämlich den Beitrag der Frauen des IS genauer zu durchleuchten.