Die AfD wirbt auf ihren Plakaten mit der Burg Hohenzollern. Das war dem Hausherren Georg Friedrich Prinz von Preußen ein Dorn im Auge. Das Gericht sieht das aber anders.

Stuttgart - Meinungsfreiheit sticht Persönlichkeitsrecht: Die rechtskonservative AfD darf im baden-württembergischen Landtagswahlkampf mit einem Bild der geschichtsträchtigen Burg Hohenzollern und dem Spruch „Für unser Land - für unsere Werte“ auf Stimmenfang gehen. Das Landgericht Stuttgart wies am Dienstag eine Klage des Burgherren Georg Friedrich Prinz von Preußen ab. Der sieht durch die Nutzung des Abbildes seiner Burg auf Plakaten und Flyern der AfD nach wie vor seine Eigentums- und Persönlichkeitsrechte angegriffen. Sein Anwalt will ihm empfehlen, das Urteil vom Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.

 

Das Eigentumsrecht sei nicht tangiert, urteilte das Landgericht am Dienstag, da das umstrittene Bild von einem öffentlichen Platz aus aufgenommen sei. Und auch das Persönlichkeitsrecht des Prinzen sei höchstens berührt. Zwar lebe dieser zeitweise auf der Burg am Rande der Schwäbischen Alb, dies wüssten aber nur Einheimische. Die Wahlwerbung der AfD ziehe keine direkte Verbindung zu seiner Person. Es werde auch nicht der Eindruck erwecke, der Prinz oder das Haus Hohenzollern stehe hinter den Zielen der AfD, sagte der Vorsitzende Richter der 11. Zivilkammer, Christoph Stefani.

Gericht: Werbung für traditionelle Werte

Nach Ansicht des Gerichts will die Partei mit dem Kulturdenkmal symbolisieren, dass sie für traditionelle Werte stehe. So eine Wahlwerbung sei durch die Meinungsfreiheit geschützt, einem zentralen Element der Demokratie. An jegliche Einschränkung dieses Gutes seien besonders hohe Anforderungen gestellt. Das Persönlichkeitsrecht trete dahinter zurück.

Derweil ist der ganze Streit um mutmaßliche preußische Werte und Tugenden ohnehin schon quasi vom Tisch. Die Partei werde die Plakate und Flyer mit dem Bild der Burg nicht nachdrucken, sagte AfD-Sprecher Lothar Maier. „Wir haben kein Interesse am Streit.“ Viele der aufgehängten Plakate seien inzwischen ohnehin gestohlen worden. Auf der Homepage habe man das Motiv „sicherheitshalber“ entfernt.

Der Anwalt des Prinzen, Markus Hennig, hatte die Entscheidung des Landgerichts so erwartet, da es eine andere Rechtsauffassung habe. Mit dem Gang vor Gericht sei aber zumindest deutlich geworden, dass die AfD das Foto ohne Zustimmung des Prinzen verwendet habe. Er sehe die Wahlwerbung der AfD nicht eingeschränkt, wenn ihr die Nutzung des Bildes Hohenzollern-Burg verboten worden wäre.