Eine Sozialarbeiterin spricht sich dafür aus, bei einem Urteil gegen den 20-Jährigen das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die Richterin hegt allerdings Zweifel an dieser Einschätzung.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Plüderhausen/Stuttgart - Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht? Im Fall des 20 Jahre alten Afghanen, der vor dem Landgericht Stuttgart gestanden hat, im Juli 2018 in Plüderhausen einen 53-Jährigen mit einem Messer angegriffen zu haben, ist dies eine zentrale Frage. Mit Spannung war deswegen die Empfehlung einer Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe Rems-Murr erwartet worden. Diese fiel am Donnerstag überraschend aus: Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, der den Fall ursprünglich bearbeitet hatte und nun im Ruhestand ist, empfahl die Sozialarbeiterin, bei Amir W. das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

 

Der 20-Jährige hat die Tat gestanden – eine Tötungsabsicht nicht

Für die Reife des jungen Afghanen spricht in ihren Augen, dass W. schon mit acht oder neun Jahren von den Eltern weg nach Dschalalabad gezogen sei und früh eine Lehre begonnen hatte. Auch dass W. in Deutschland die Schule besucht hat und von seinem Arbeitgeber als zuverlässig und fleißig beschrieben worden war, sei nicht ein Zeichen von Unreife. Obwohl W.s Onkel ermordet worden sein soll, als W. 16 Jahre alt war, könne sie nicht erkennen, dass der Flüchtling traumatisiert sei. „Dazu gehört nicht nur solch ein Erlebnis, sondern auch, wie der Einzelne damit umgeht.“

Sie betrachtete auch das Liebesleben W.s: In Deutschland hatte er mehrere „Eisen im Feuer“ gehabt – zum Sex kam es jedoch wohl nur mit einem Mädchen, das damals erst 13 oder 14 Jahre alt gewesen war. „In den anderen Fällen blieben die Beziehungen eher platonisch – es gehört viel Disziplin dazu, da die Finger still zu halten“, meinte die Sozialarbeiterin.

Die Richterin hatte den jungen Mann bislang nicht mit Samthandschuhen angefasst – dennoch hegte sie Zweifel am Urteil der Jugendgerichtshelferin. „Seit Oktober ist er der fünfte junge Mann aus Afghanistan, den ich hier habe. Und die anderen habe ich als viel männlicher und erwachsener erlebt“, merkte sie an. Ob das Gericht bei seinem Urteilsspruch dennoch der Empfehlung der Jugendgerichtshelferin folgt, wird sich zeigen.

Amir W. droht per What’s App: „Sonst ist dein Leben gefickt“

Tatsächlich wirkt der schlaksige junge Mann mit dem Undercut-Haarschnitt, der sich bei seinen Aussagen beinahe unter der Anklagebank zu verkriechen scheint, oft wie ein gescholtener Schulbub. Was nichts daran ändert, dass er einen entscheidenden Punkt der Anklage – den des Tötungsvorsatzes – weiter beharrlich leugnet. „Ich wollte mit ihr reden, ihr Angst machen, damit sie mich in Ruhe lässt“, beteuerte er wieder. Gemeint ist seine Ex-Freundin, die 19-jährige Tochter des Opfers, die ihn angeblich immer wieder angerufen oder ihm geschrieben habe.

Die Beweise decken diese Version nicht. So offenbarte die Auswertung von What’s-App-Protokollen zwar eine Zeit des Hin und Hers zwischen W. und der Tochter des Opfers mit gegenseitigen Liebesbekundungen, vorübergehenden Kontaktabbrüchen, Streit und chronischer Eifer- und Kontrollsucht W.s. Doch seit dem 7. Juli hatte zwischen den beiden Funkstille geherrscht.

Dass Amir W. noch eine andere, wenig schüchterne Seite hat, geht auch aus einem Chat von Anfang Juli hervor: W. war sauer, weil er seine Ex-Freundin mit einem Bekannten gesehen hatte. „Verarsch‘ mich nicht, sonst ist dein Leben gefickt“, schrieb W. Noch im Juli speicherte er die Nummer seiner Verflossenen neu: als „Rate“ – gemeint war wohl Ratte.