Auch der zweite Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen Partei wird von Problemen begleitet. Der CDU-Innenpolitiker Binninger ist skeptisch, ob die Länder die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen können.

Stuttgart - Der CDU-Innenexperte Clemens Binninger bezweifelt die Erfolgsaussichten eines Verbots der rechtsextremen NPD. „Wir waren im Bundestag von Anfang an sehr skeptisch, ob ein Verbotsverfahren gegen die zweifellos verfassungsfeindliche NPD am Ende auch erfolgreich sein kann“, sagte der Böblinger Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte kürzlich die Länder aufgefordert, Beweise dafür zu liefern, dass die V-Leute in der NPD-Führungsriege tatsächlich „abgeschaltet“ wurden.

 

„Ich bin gespannt, wie die Länder jetzt nachweisen wollen, dass sie keine V-Leute mehr einsetzen“ sagte Binninger. Die bereits abgegebene pauschale Erklärung reiche dem Verfassungsgericht offenkundig nicht aus. „Sollte es am Ende erforderlich sein, dass das Gericht auch V-Mann-Akten sehen möchte, könnte es für die Länder schwierig werden.“ Binninger ist im Bundestag Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste.

Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies dem Gericht gegenüber offenzulegen. Die Bundesländer hatten 2013 einen neuen Anlauf für ein Verbot unternommen. Bundestag und Bundesregierung schlossen sich dem Verbotsantrag aber nicht an.

Binninger sagte, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten würde, würde dies wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten. „Der hat eine sehr strenge Auslegung, was die Frage angeht, ob eine Partei verfassungswidrig ist.“