Polizeihunde müssen künftig Blaulicht tragen – diese neue Verordnung verkündete am Freitag das Polizeipräsidium Ludwigsburg. Auch ein Martinshorn für Vierbeiner sei in der Entwicklung.

Digital Desk: Johannes Röckinger (jor)

Polizeihunde müssen künftig im Dienstbetrieb ein sogenanntes „PolizeiHundeBlaulicht“ (PoHuB) tragen. Damit sollen die Helfer auf vier Beinen in Zukunft besser erkennbar sein, heißt es auf der Facebook-Seite der Polizeipräsidium Ludwigsburg am Freitag. „Zum 1. April 2022 tritt die neue Anlage 2 der Polizeihundeverordnung (PoHuVo) in Kraft“, heißt es dort weiter. „Für Personen im Aktionsbereich des Hundes gilt dann bei eingeschaltetem Blaulicht wie im Straßenverkehr: sie müssen Platz machen“.

 

Auch ein Martinshorn für Hunde soll es geben

Tests hätten ergeben, dass die Vierbeiner so besser als Diensthunde erkennbar seien. In der Vergangenheit soll es laut Polizei immer wieder zu Situationen gekommen sein, bei denen versucht wurde, mit den Hunden zu kuscheln oder sie gar zu füttern. „Diese Missverständnisse und damit verbundene Gewichtszunahme durch Leckerlies sollten dadurch auch der Vergangenheit angehören“, heißt es in dem Posting weiter. Auch ein speziell entwickeltes Martinshorn für Diensthunde sei in der Entwicklung.

Viel Lob für gelungenen Aprilscherz

Doch stimmt das alles so? Natürlich nicht – aufmerksame Leser wurden spätestens beim Datum stutzig und fielen nicht auf den Schwindel rein. „April, April“ ist in der Kommentarspalte richtigerweise oft zu lesen.

Der Aprilscherz scheint bei den Usern bestens anzukommen. „Endlich mal ein wirklich amüsanter und lustiger Aprilscherz“, schreibt unter anderem Doreen Fleischer, „so eine lustige Vorstellung“, kommentiert Katja Buhrmester. Dann hat die Polizei ja alles richtig gemacht.