Der Mann, der einen Polizisten mit dessen Schlagstock angegriffen hat, bekommt keine Bewährung. Auch die anderen Beteiligten werden vom Landgericht schuldig gesprochen.

Marbach - Vier junge Männer mussten sich seit dem 13. März vor der Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts verantworten. Sie sind jetzt alle für schuldig befunden worden.

 

Eva Bezold, die Vorsitzende Richterin, verkündete am Mittwoch die Urteile gegen einen 28-Jährigen, einen 22-Jährigen und zwei 21-Jährige, die in der Nacht auf Sonntag, 1. Juli, in der Marbacher Fußgängerzone auf unterschiedliche Weise daran mitwirkten, einen Polizisten mit Schlägen und Tritten schwer zu verletzen.

Der Hauptangeklagte, der 22-Jährige, der den Polizisten mit dem Schlagstock auf den Kopf geschlagen hatte, erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der 28-Jährige, der den Polizisten zweimal im Gesicht getroffen hatte, wurde zu zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Die beiden 21-Jährigen, die in der Gruppe mitwirkten, wurden wegen Beihilfe verurteilt.

Laut Richterin hatte der Mann kein Motiv, den Polizisten zu töten

Der Vorfall hatte sich gegen 1.40 Uhr ereignet. Eine Gruppe mit mindestens acht Personen saß betrunken und grölend auf den Stühlen eines geschlossenen Eiscafés. Als der Polizist und seine Kollegin kamen, überschlugen sich die Ereignisse. Der 22-jährige Hauptangeklagte habe cool wirken und deshalb nicht seinen Ausweis zeigen wollen und dem Polizisten erklärt, er könnte auch einfach weglaufen – was er dann auch tat, erklärte die Richterin. Als der Polizist ihn stellte und umklammerte, habe er sich mit Ellbogenstößen befreit. Es folgten Schläge und Tritte sowie der verhängnisvolle Schlag auf den Kopf des Polizisten – mit dessen Schlagstock.

Der Forderung des Staatsanwalts, den 22-Jährigen wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. „Es gab für ihn kein Motiv, ihn zu töten“, sagte Bezold. Der Schlagstock der Polizei sei kein „Werkzeug zum Töten“. Trotzdem wolle die Kammer mit dem Urteil deutlich zeigen: Wer eine Waffe benutzt, kann keine Bewährungsstrafe bekommen.