16 Verhandlungstage sind im Mammutprozess gegen Wendelin Wiedeking und Holger Härter inzwischen verstrichen, ein Ende scheint nahe. Nur mit der Ruhe, bloß keine Hektik, signalisiert jedoch das Gericht.

Stuttgart - Im Porsche-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht kommt die Staatsanwaltschaft weiter unter Druck. Das Gericht habe „Schwierigkeiten nachzuvollziehen, welcher Verdachtshypothese die Staatsanwaltschaft nachgeht“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer . Daher sei es möglich, dass er die Beweisaufnahme nach dem Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft am 18. Februar wieder öffnet. Dies würde den Prozess gegen Ex-Porschechef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter verlängern. Den einstigen Branchenstars wird Marktmanipulation vorgeworfen, was sie bestreiten.

 

Im Verlauf des im vergangenen Oktober begonnenen Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe auf unterschiedliche Annahmen gestützt - mal ging sie davon aus, dass der Bolidenbauer bei seiner Marktmanipulation den VW-Kurs erhöhen wollte, mal hieß es, eine Senkung sei die Absicht gewesen.

Es geht im Prozess um mehrere Porsche-Verlautbarungen von März bis Oktober 2008, in der damaligen VW-Übernahmeschlacht schwankte der Börsenkurs des Wolfsburger Autobauers stark - Anleger verloren Milliarden. Im Fokus des Prozesses ist eine Porsche-Pressemitteilung vom Oktober 2008. Nach dieser Mitteilung schnellte der VW-Kurs auf mehr als 1000 Euro in die Höhe. Ein Gutachter hatte bei dem Verfahren aber gesagt, die Wirkung der Mitteilung und der VW-Kursverlauf sei in den damaligen Marktturbulenzen der Finanzkrise nicht planbar gewesen.

Tatsächlich ist die Mitteilung weniger eindeutig, als sich heute im Rückblick auf den Kurssprung sagen lässt. Denn Porsche teilte damals zwar mit, 75 Prozent von VW übernehmen und den Marktriesen somit beherrschen zu wollen. Dies würde aber nur geschehen, „sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen“. Auch andere Formulierungen im Text hätten laut Gutachter eine andere Kursreaktion auslösen können. Ihre Forderung, damalige Aktienkäufer oder Aktienverkäufer zu befragen, ob sie wegen dieser Porsche-Mitteilung und weiterer Verlautbarungen gehandelt hätten, ließ die Staatsanwaltschaft im Verfahrensverlauf wieder fallen.

Der Porsche-Prozess geht am 18. Februar mit dem Plädoyer der Ankläger weiter, die Erwiderung der Verteidigung ist für den 25. Februar und das Urteil für den 26. Februar geplant - dieser Zeitplan wäre hinfällig, würde die Beweisaufnahme am 18. Februar wiedereröffnet werden.