Dass schon Zehnjährige im Netz ungehindert harte Pornografie konsumieren können, wollen Medienaufseher in Deutschland nicht länger hinnehmen. Nun legen sie sich mit den Großen der Branche an.

Düsseldorf - „Der Jugendschutz macht keinen Sinn, wenn jedes Kind vom Kikaninchen zu Pornhub wechseln kann.“ Medienaufseher Tobias Schmid ist die aktuelle Situation und die jahrelange Hinhaltetaktik der Porno-Branche hörbar leid. „Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen.“

 

Medienregulierer Schmid, Chef der Landesanstalt für Medien NRW, nennt als Negativbeispiel den „Gangbang“, ein Standard-Angebot der großen Porno-Portale: „Wenn bei Kindern der Eindruck entsteht, Gangbang ist eine normale Sexualpraktik, in der die Frau benutzt und gedemütigt wird, dann ist das sicherlich ein extremes Problem.“ Kinder und Jugendliche sollten mit solchen Inhalten nicht aufwachsen, das sei schließlich der Kern des Jugendschutzes.

„Für einen Zehnjährigen ist der Umgang mit harter Pornografie nicht altersgemäß. Der Verdacht ist doch naheliegend, dass sich da Werte-Grenzen verschieben.“ Schmid hat nun als bundesweiter Vorreiter einen Vorstoß gestartet. Er will die reichweitenstärksten Porno-Portale dazu zwingen, in ihren deutschsprachigen Angeboten eine wirksame Altersbeschränkung einzuführen.

Ein Bescheid an den vermutlichen Marktführer mit Sitz in Zypern ist bereits verschickt. Lange hätten die Pornoanbieter „gemacht, was sie wollen“. Wenn sie einen Sitz im Ausland haben - und den haben die meisten - war ihnen schwer beizukommen.

Doch nun ist Schluss mit der Zuschauerrolle der Medienaufseher: „Wir exerzieren das bis zum Ende. Entweder wir können den Jugendschutz durchsetzen, oder wir müssen den Gesetzgeber fragen, ob der den Zustand wirklich so belassen will.“

„Netzsperren sind ein dramatischer Eingriff“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Marko Dörre, der für Unternehmen der Branche als Jugendschutzbeauftragter fungiert. „Davon hätten die Medienaufseher schon 2008 Gebrauch machen können. Damals haben ihnen Gutachten bescheinigt, dass das rechtlich möglich ist“, berichtet Dörre.

Dass man jetzt nicht für Kinderpornografie oder NS-Inhalte, sondern für einfache Pornografie zu diesem Mittel greife, könne er sich nicht vorstellen. „Ich weiß auch nicht, ob das mit der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) abgesprochen ist. Es ist ja schon mal ein KJM-Vorsitzender zurückgetreten, der Netzsperren einführen wollte.“

Die Hartleibigkeit der Branche gegenüber den Aufforderungen und Appellen der Medienwächter hat einen triftigen kommerziellen Grund: Weil Pornokonsum noch immer tabubehaftet ist, schrecken viele Nutzer davor zurück, für eine Altersüberprüfung ihre Identität preiszugeben.

Längst haben die Anbieter legale .de-Adressen mit einer solchen Verifikation, wie sie der Jugendschutz verlangt. Doch die Masse der Zugriffe kommt weiterhin über die zugangsfreien .com-Adressen. „Das ist ein Taschenspielertrick.“

Auch bei Anbietern mit Sitz in Deutschland sei der Jugendschutz wirksam

Inzwischen haben die Medienaufseher aber Hoffnung und Selbstbewusstsein geschöpft, dass ihre Offensive nicht ausgeht wie das Hornberger Schießen. „Wir haben im Glücksspielbereich auf diesem Weg nach kurzer Zeit einen Kurswechsel bewirkt“, berichtet Schmid.

Ein Anbieter aus Israel habe im deutschen Markt bewusst eine junge Zielgruppe angesprochen und den Jugendschutz ebenfalls nicht beachtet: „Wir haben dann angekündigt, gegen diese App und ihre Verbreitung vorzugehen. Nach zwei bis drei Monaten ist ein Kurswechsel erfolgt und die Anbieter haben uns gefragt, welche Kriterien sie denn erfüllen müssen. Inzwischen halten sie den Jugendschutz ein.“

Auch bei Anbietern mit Sitz in Deutschland sei der Jugendschutz wirksam. Dabei handele es sich aber um eher reichweitenschwache Anbieter wie lokale Bordelle.

Europarecht verletze man mit dem jetzt eingeschlagenen Weg nicht: „Nachdem die zypriotische Medienaufsicht ein Eingreifen abgelehnt hat, sind nun die deutschen Jugendschutzvorschriften anzuwenden. Auch die EU-Kommission wurde über unser Vorgehen benachrichtigt. Nun gilt: Entweder die Anbieter führen eine ordentliche Altersverifikation ein, oder wir werden ihre Abschaltung durchsetzen.“

Unter den 20 reichweitenstärksten Onlineangeboten in Deutschland sind gleich mehrere Porno-Portale, sagt Schmid. „Diese Online-Angebote zählen zu den größten der Welt.“

Wenn die Anbieter nicht einlenken, könnte es im Juni oder Juli soweit sein: „Dann werden wir die Infrastruktur-Anbieter, also Telekommunikationsunternehmen, um Sperrung der illegalen jugendgefährdenden Inhalte bitten.

Ein Großteil der Eltern in Deutschland scheint hinter dem Vorgehen zu stehen, wie eine repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag des Kinderhilfswerks unlängst ergab: 93 Prozent der befragten Eltern sprachen sich für härtere Strafen für Anbieter bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz im Netz aus. Ebenso viele Eltern sprachen sich für eine verlässliche Altersprüfung aus.