Ohne Kontrollen und Strafen geht es leider nicht, verteidigt Rafael Binkowski das in Ludwigsburg geplante Verbot, größere Bäume zu fällen. Es ist gut gemeint, wird aber nicht zu mehr Bäumen führen, entgegnet Norbert Burkert.

Ludwigsburg - Zugegeben, es klingt ein bisschen nach George Orwells Roman „1984“: Die Stadt kontrolliert, was die Eigentümer auf ihrem Grundstück treiben. Doch die von einigen CDU-Räten geäußerte Sorge, Bauherren würden gegängelt, bestraft und ihr Anliegen verzögert, ist unbegründet. Die städtischen Mitarbeiter kommen nur mit Anmeldung, die Strafzahlungen sind überschaubar und dienen Grünenprojekten anderswo.

 

Die Realität zeigt leider, dass immer wieder alte Bäume gefällt werden, wenn sie einem Bauvorhaben im Weg stehen. Mancher legt gar über Nacht die Axt an und schert sich nicht um die wichtige ökologische Wirkung eines Baumes. So sind schon viele schöne Naturdenkmäler verloren gegangen. Freiwillige Appelle oder symbolische Bußgelder helfen da wenig und werden beim Bauen einfach eingepreist. Kontrollen sind daher unumgänglich.

Gerade in den engen, aufgeheizten Innenstädten sind die grünen Holzpflanzen die einzige Möglichkeit für Abkühlung und Luftfilterung. Wer als Bauherr vorausschauend plant, dem stehen Birnen- oder Kirschbäume nicht im Weg, sondern sie sind ein grüner als Teil des Ensembles aus Haus und Garten. Das ist nicht zur zumutbar, sondern einfach nur vernünftig.

Nur gut gemeint

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Und manchmal geht solch eine gut gemeinte Regel schlicht nach hinten los. Welcher Gartenbesitzer wird noch einen Baum pflanzen, der schön und groß zu werden verspricht, wenn er weiß, dass er ihn nie wieder fällen darf? Etwa wenn er ihm irgendwann den Garten allzusehr beschattet oder die Wurzeln in die Gartenmauer eindringen und sie zerbröseln lassen? Da beschränkt man sich doch lieber gleich auf bescheidenes Grün.

Und wem ein fetter Baum im Weg ist, etwa für einen Anbau, der fällt ihn, pflanzt für billiges Geld irgendwo in einer Gartenecke einen „angemessenen Ersatz“, was immer das sein mag, und sägt ihn nach ein paar Jahren um. Wer soll das kontrollieren? Oder wenn das neue Bäumchen eingeht, weil es nicht genug regnet, wer will es dem Besitzer vorwerfen? Und wenn, dann führt das sicher zu interessanten Prozessen, in denen sich Richter und Anwälte kluge Gedanken darüber machen, was ein angemessener Baum ist und wo er stehen muss.

Kurz, die Regel ist nicht durchsetzbar, sie hat allenfalls einen appellativen Charakter – zumal, wenn man nicht will, dass sich Nachbarn gegenseitig denunzieren. Für die Kontrolle Stellen zu schaffen, ist ebenso teuer wie sinnlos.