Prostitution in Stuttgart Paradise-Urteil ist rechtskräftig

Der Ex-Marketingchef des Paradise hat seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgarts zurückgenommen. Damit gilt das Urteil wegen der Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Stuttgart - Nun ist der Prozess gegen die Betreiber des FKK-Clubs auch juristisch zu Ende. Der ehemalige Presse- und Marketingchef des FKK-Clubs Paradise hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Anfang der Woche zurückgezogen. Die siebte Strafkammer hatte ihn wegen der Beihilfe zu Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie Betrugs zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Bordellchef Jürgen Rudloff, der wegen der gleichen Anklage zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, hatte das Urteil akzeptiert. Der ehemalige Geschäftsführer des Paradise war bereits vor Weihnachten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Alle Urteile waren nach rechtlichen Verständigungsgesprächen, einem sogenannten Deal, und Geständnissen der Angeklagten zustande gekommen. Dass Gericht hatte zuvor fast ein Jahr lang mehr als 50 Tage verhandelt.
Gericht spricht von Signalwirkung
Das Stuttgarter Gericht hat mit seinem Schuldspruch, dessen schriftliche Begründung noch aussteht, zum ersten Mal die Betreiber eines Bordells wegen der Beihilfe zum Menschenhandel und Zwangsprostitution verurteilt und selbst von der Signalwirkung des Urteils gesprochen. Jahrelang hatten Rudloff und Beretin für die sogenannte saubere Prostitution geworben.
Im Paradise hatten sich die Betreiber jedoch der Hilfe einer Rockervereinigung bedient. Nur so konnten sie sicherstellen, den Freiern immer eine ausreichende Zahl von Frauen bieten zu können. Die Prostituierten waren größtenteils nicht viel älter als 21 Jahre. Die brutalen Zuhälter zwangen sie zum Teil, von morgens um 11 Uhr bis 2 oder 3 Uhr nachts Freier zu bedienen und ihren Verdienst abzugeben.
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