Weil er ein Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt haben soll, steht Marcus Prinz von Anhalt erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will dreieinhalb Jahre für den „Protzprinz“.

Augsburg - Die Staatsanwaltschaft hat in dem neuen Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. In dem Verfahren vor dem Augsburger Landgericht führte der Staatsanwalt am Montag aus, dass der aus Pforzheim stammende 49-Jährige durch das unzulässige Absetzen seiner Luxusautos fast 660 000 Euro Steuern hinterziehen wollte.

 

In einem ersten Prozess war der selbst ernannte „Protzprinz“ und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Damals ging es um die Hinterziehung von etwa 800 000 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die geschäftliche Nutzung von Rolls Royce und Co. nicht ausreichend geprüft gewesen sei.

Die Verteidiger des Angeklagten, der Anfang des Monats an der Sat.1-Show „Promi Big Brother“ teilgenommen hatte, machten noch einmal klar, dass sie ihren Mandanten für unschuldig halten. Da der BGH grundsätzlich am Schuldspruch festhielt und ein Freispruch daher nicht möglich ist, forderte Rechtsanwalt Olaf Langhanki eine Strafe, durch die der 49-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss - er hat bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Ein konkretes Strafmaß nannte Langhanki nicht.

Urteil am Donnerstag erwartet

Die Luxus-Karossen waren nach Ansicht des Verteidigers nötig, um als Rotlicht-Unternehmer Macht und Erfolg auszustrahlen - auch gegenüber Branchen-Konkurrenten. Zudem habe der Angeklagte, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und sich den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hat, die Fahrzeuge als „ganz klassische Werbemittel“ eingesetzt, um seine Person zu vermarkten. Die inszenierte Internet- und Fernsehpräsenz des Mannes mit seinen Autos sei „professionelles Showbusiness“, meinte der Anwalt. „Das hat mit Privatleben nichts zu tun.“

Der Staatsanwalt stand Prinz von Anhalt sogar zu, dass er einen Porsche 911 Turbo Coupé als „schnellstes Büro der Welt“ absetzen durfte. Ein VW Golf, Passat oder Fiat sei für ihn tatsächlich „zu popelig“ gewesen. Darüber hinaus sah der Ankläger die anderen Edel-Fahrzeuge von „Prinz Protz“ aber nicht als legitime Geschäftswagen an. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.