Zwei junge Männer müssen einige Arbeitsstunden ableisten, weil sie einen Jugendlichen nachts bedroht und bestohlen hatten.

Prozess - Die Taschenräuber kamen im Mai vergangenen Jahres nachts des Weges und hatten beträchtlich Alkohol intus. Die beiden damals 20-jährigen Weinstädter brachten es jeweils auf knapp zwei Promille, wie die Polizei später feststellte. In heftig angetrunkenem Zustand zwangen sie nach einer Geburtstagsparty am Schützenhüttle oberhalb von Endersbach auf dem Weg zum Bahnhof zwei Jugendliche zunächst, ihnen die Schuhe zu küssen. Danach, so sagten jetzt im Prozess am Waiblinger Amtsgericht die beiden Opfer des Übergriffs aus, hätten sie gedacht, die für sie sehr bedrohliche Situation hätte sich etwas entspannt.

 

Taschenleihe „zum Anprobieren

Allerdings hatte es Stefan A. (alle Namen geändert) dann plötzlich auf die relativ teure Umhängetasche des 17-jährigen Zufallsbekannten abgesehen. Zunächst, so die übereinstimmenden Angaben, habe er sich die Tasche „zum Anprobieren“ geliehen und als Pfand dafür sein Handy hinterlegt. Anschließend wurde zurückgetauscht. Nach einigen Metern gemeinsamen Weges wurde die Situation dann wieder brenzliger. Erneut forderte der heute 21-Jährige die Tasche zum Probetragen und erhielt sie von dem eingeschüchterten Jugendlichen ein weiteres Mal. Diesmal leerte er sie aus und verkündete: „Die gehört jetzt mir.“ Nicht genug damit: Auf die Forderung nach der Rückgabe des Eigentums, so die Aussagen des 17- und des 15-Jährigen, sei ihnen von Stefan S. und dessen gleichaltrigem Kumpel Martin N. mit Schlägen gedroht worden. Drohungen, an die sich die beiden Verursacher vor Gericht nicht mehr so richtig erinnern wollten.

Ohne Tasche retteten sich die beiden Bedrängten schließlich zu einem Bekannten in Endersbach und alarmierten dort die Polizei. Diese wiederum griff die beiden Taschenräuber beim Endersbacher Bahnhof auf. Die gestohlene Tasche hatte Stefan S. in dem Moment schon an einen Unbeteiligten in der beim Bahnhof versammelten Gruppe junger Leute weitergegeben.

Ein echter Blödsinn sei das Ganze gewesen und werde nie wieder vorkommen, betonte der 21-Jährige in seiner Aussage und entschuldigte sich wie sein Kumpan auch im Amtssaal nochmals bei den Beraubten. Den Tätern hatte zuvor einer der ermittelnden Polizisten ein Verhalten attestiert, das angesichts der Promillewerte deutlich auf Gewöhnung an Alkohol hindeute.

Arbeitsstunden und Beratung

„Der Gesetzgeber sieht das, was sie getan haben, als Straftat“, betonte der Richter beim Prozess im Waiblinger Amtsgericht. Für Erwachsene sei da schon eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen. Ebenso wie die Verteidiger und der Staatsanwalt sah das Gericht die Sache aber als jugendtypisches Fehlverhalten und urteilte deshalb nach Jugendstrafrecht. Stefan S. muss als Strafe für den räuberischen Dienstahl binnen drei Monaten 80 Arbeitsstunden ableisten und drei Gesprächstermine mit der Drogenberatung wahrnehmen. Sein Kumpel Martin N. wurde nicht nur wegen Beihilfe zu diesem räuberischen Dienstahl sondern zusätzlich auch noch für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Bereits im Jahr zuvor hatte die Polizei bei ihm bei einer Wohnungsdurchsuchung kleinere Mengen Marihuana, Cannabis-Samen und minimale Mengen von Amphetamin gefunden. Das Urteil hier: 60 Arbeitsstunden und sechs Beratungsgespräche.