Ein 22-Jähriger wollte mit einem kopierten 50-Euro-Schein zahlen. Er wurde am Böblinger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Böblingen - Zum Schluss gibt er sich doch noch als reuiger Sünder, der 22 Jahre alte Angeklagte vor dem Böblinger Amtsgericht. Eigentlich sollte es seiner eigenen Aussage nach ein Jux sein, den er sich mit seiner Frau machen wollte, indem er einen 50-Euro-Schein auf einem Farbkopierer vervielfachte. Genau 18 Mal, wie die Ermittler herausfanden. Mit einer der Blüten wollte er in einem Sindelfinger Eros-Center eine Prostituierte bezahlen. Sie bemerkte jedoch den Schwindel, rief die Security und diese alarmierte die Polizei. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft erhielt der Mann nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 

Der deutschen Sprache nicht mächtig

„Ich möchte mich entschuldigen und wollte niemanden verletzten. Ich werde mich sicher nicht mehr strafbar machen“, gab der Angeklagte vor dem Urteilsspruch zu Protokoll. Seine Aussage wurde von einer Dolmetscherin übersetzt. Vielleicht wäre die Sache mit dem falschen 50-Euro-Schein auch im Bordell ganz anders gelaufen, wenn er der deutschen Sprache mächtig gewesen wäre oder wenn er sich mit der Prostituierten hätte irgendwie verständigen können. Tatsache aber sei, dass der 22-Jährige nicht nur den einen gefälschten Geldschein in der Tasche hatte, sondern noch ein paar mehr, wie der Vorsitzende Richter Werner Kömpf festhielt. Und zwar im Gegensatz zur Aussage des Angeklagten, der vor Gericht behauptete, er habe auch echte 50-Euro-Scheine dabei gehabt.

Aber selbst der Bruder des 22-Jährigen hatte gegenüber der Polizei erklärt: „Mein Bruder hat ein Problem mit der Wahrheit.“ Denn der Angeklagte hatte bei seiner Vernehmung zunächst gesagt, er habe die falschen Scheinen beim Verkauf eines Handys erhalten. Das Gegenteil bewiesen ihm jedoch die Ermittler. Sie stießen auf 18 Blüten, die allesamt mit demselben Papier auf demselben Laserdrucker in einem Asylbewerberwohnheim in Magstadt gedruckt und mit einer Schere zurechtgeschnitten worden waren.

Blüten haben eine schlechte Qualität

Die „Handschrift“ des Geldfälschers sei auf allen gleich gewesen, sagte ein Kriminalbeamter vor Gericht aus. „Die Farbe war nicht gut, teilweise war der Druck etwas schräg“, schilderte er die schlechte Qualität der falschen Noten, „der Täter hat schlampig gearbeitet“. Um nicht ertappt zu werden, hatte der 22-Jährige in aller Eile die Kopien gemacht. Zugang zu dem Heim hatte der anerkannte Asylbewerber, weil er dort als Putzkraft beschäftigt war und auch Hausmeisterdienste verrichtete.

Bis zu seiner Untersuchungshaft wohnte der arbeitslos Angeklagte mit seiner 18 Jahre alten Frau und seinem einjährigen Sohn in einem Heim in Magstadt. Natürlich wollte der Richter Kömpf wissen, ob er mit seiner Geldfälscherei seine Barschaft habe aufbessern wollen. Denn die Familie lebt von Hartz IV mit 1300 Euro im Monat. „Nein“ versicherte der Angeklagte, „ich habe mir einen Witz erlaubt.“ Der Security-Mann im Eros-Center hatte das an jenem Tag im vergangenen Juni aber ganz anders aufgefasst. „Der Freier hatte nur einen echten Zehn-Euro-Schein dabei“, erklärte er vor Gericht. Nachdem der 22-Jährige mit der 50-Euro-Blüte aufgeflogen war, forderte ihn der Bordellmitarbeiter auf, seine Jacke zu leeren – und bekam die anderen gefälschten Exemplare in die Hand. Daraufhin hatte er sofort die Polizei verständigt. „Der Angeklagte hat mit mir auf sie gewartet“, berichtete der Security-Angestellte.

Angeklagter muss gemeinnützige Arbeit verrichten

„Sie hätten es sich und uns einfacher machen können, wenn sie sofort die Wahrheit gesagt hätten“, sagte Werner Kömpf. Die Staatsanwältin forderte dasselbe Strafmaß wie der Richter, der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Angeklagte darf sich nun drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen und muss bis zum 1. April 80 gemeinnützige Arbeitsstunden verrichten. „Das wird ihnen Spaß machen“, meinte Kömpf zum Abschluss ironisch.