Rund 100 000 Euro soll ein 32 Jahre alter Mann aus Sindelfingen als Mitarbeiter des Freizeitparks Sensapolis veruntreut haben. Er war an der Kartbahn beschäftigt und buchte laut Anklage einfach weniger Rennen ein, als tatsächlich gefahren wurden.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Sindelfingen - Immerhin mehr als zwei Jahre lang ist die Masche niemandem aufgefallen: Ein 32 Jahre alter Mann soll als Mitarbeiter im Sindelfinger Freizeitpark Sensapolis rund 100 000 Euro aus der Kasse für sich abgezweigt haben. Wegen gewerbsmäßiger Untreue ist er jetzt am Böblinger Amtsgericht angeklagt worden. Die Tat liegt mehr als fünf Jahre zurück, das Verfahren ist schon mehrfach vertagt worden, weil die Anwälte des Angeklagten eine zusätzliche Beweisaufnahme veranlasst hatten. Ihre Strategie zielt wohl darauf ab, dass sich die Tat nicht eindeutig ihrem Mandanten zuordnen lässt. Er macht keine Angaben vor Gericht.

 

Dass ein Abrechnung nach Schichtende Null auf Null ausgeht ist anscheinend eher selten. „Kleinere Fehlbeträge gibt es oft“, erklärt der als Zeuge geladene Geschäftsführer des Freizeitparks vor Gericht. Aber im Fall des Angeklagten seien die Unstimmigkeiten systematisch gewesen. Stichprobenartig werden die Abrechnungen aller Angestellten überprüft, und auch die Buchhaltung des 32-Jährigen erschien zunächst korrekt. Er war seit der Eröffnung im Oktober 2013 an der Kartbahn beschäftigt, stand an der Kasse, wo die Kunden ihre Fahrten buchen und bezahlen. Erst beim Abgleich der Tageseinnahmen mit der Liste der tatsächlich gefahrenen Rennen fielen dem Geschäftsführer die Unstimmigkeiten auf: „Es gab fast jeden Tag Abweichungen, das war kein Zufall.“

Ein Berg von Akten durchgearbeitet

Monat für Monat verglich der Sensapolis-Chef daraufhin die beiden Listen miteinander – rückwirkend für zweieinhalb Jahre. „Es waren Aktenberge“, berichtet er. Am Ende kam er auf einen Fehlbetrag von 97 000 Euro, den sich der Angeklagte bis Mitte 2015 beiseite geschafft haben soll. Der Trick: Wenn eine Gruppe beispielsweise acht Rennen buchte und bezahlte, jedoch keinen Kassenbon verlangte, soll er das Geld zunächst in die Kasse gelegt, zwei der acht Fahrten aber wieder storniert haben. Ihre Rennen konnten die Kunden trotzdem fahren, weil die beiden Erfassungssysteme nicht miteinander verbunden sind. Bei Schichtende hat der 32-Jährige dann laut dem Geschäftsführer die Einnahmen mit dem Kassenbericht verglichen und den überschüssigen Betrag von den stornierten, aber bezahlten Buchungen eingesteckt. Der Geschäftsführer ließ noch eine Videoüberwachung installieren, bevor er die fristlose Kündigung aussprach. Auf dem Film ist laut seiner Aussage zu sehen, wie er die Straftaten begeht.

Integrität einer Mitarbeiterin angezweifelt

Bei der Befragung des Geschäftsführers versuchten die beiden Anwälte des Angeklagten, die Unregelmäßigkeiten vor allem auf die Arbeitsorganisation und Softwareprobleme abzuwälzen. Dass die Kasse zum Beispiel bei starkem Betrieb an der Kartbahn von mehreren Mitarbeitern mit der Anmeldung des Angeklagten benutzt wurde, wollten sie nachweisen. Dem Zeugen zufolge gab es jedoch die Anweisung, dass eine solche Praxis zu unterlassen sei. Ob es nicht auch zu zahlreichen Neustarts gekommen sei sowie Freifahrten vergeben werden mussten, weil das Rennsystem am Anfang nicht richtig funktionierte, fragten die Verteidiger. Außerdem zweifelten sie die Integrität der Mitarbeiterin an, die mit dem Chef für die Überprüfung der Abrechnungen des Angeklagten verantwortlich war. Denn als Einbrecher vor Jahren den Safe des Unternehmens leer räumten, hatte sie den Schlüssel dafür im Büro liegen lassen. Die Täter müssten auch gewusst haben, wo sie danach zu suchen gehabt hätten, räumte der Sensapolis-Leiter ein. Er war zur Tatzeit im Urlaub gewesen.

Das Verfahren wird am Mittwoch, 24. Juni, fortgesetzt. Noch zwei weitere Verhandlungstage sind angesetzt.