Ein Mann wird vom Amtsgericht Esslingen wegen Volksverhetzung verurteilt. Seine Heil-Hitler- und Ausländer-raus-Rufe zogen unmittelbare Konsequenzen nach sich, denn er und seine Freunde wurden von einer Gruppe ausländischer Mitbürger verprügelt.

Esslingen - Die Rechtsordnung könne es nicht hinnehmen, dass betrunkene Gruppen durch die Straßen ziehen und Parolen schreien, „die das Zusammenleben gefährden“, sagt der Richter Andreas Arndt in seiner Urteilsbegründung. An diesem Dienstag hat er einen 36-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, der sich am späten Abend des vergangenen 23. Dezember in Esslingen genau das hat zuschulden kommen lassen – angeklagt als Volksverhetzung und das „Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ wie es im Strafgesetzbuch heißt. Er war stark alkoholisiert und den Hitlergruß zeigend mit vier Freunden durch die Wäldenbronner Straße marschiert, wobei er zudem lauthals „Heil Hitler“, „Ausländer raus“ und „Scheiß Ausländer, ich fackle euch alle ab“ in die Nacht gerufen hatte.

 

Die Parolen-Schreier wurden „übel zugerichtet“

Die erste Strafe für die rechtsradikalen Parolen folgte freilich auf dem Fuß. Denn eine Gruppe ausländischer Mitbürger überfiel die Störenfriede und richtete einige von ihnen „übel zu“, wie der Esslinger Amtsgerichtsdirektor und Richter Andreas Arndt bekundet – spätestens nachdem er die Bilder von blutig geprügelten Gesichtern und ausgeschlagenen Zähnen in der Gerichtsakte gesehen hatte. Auch gegen die Angreifer wird ermittelt.

Der Angeklagte war vergleichsweise glimpflich weggekommen. Wirklich erinnern könne er sich an jenen Abend vor Heiligabend nicht mehr, sagt er. Er habe zuvor „gut gebechert“ gehabt. Mit mindestens zehn Bier und ordentlich Jägermeister intus sei er von einer Kneipe aus auf die Straße gegangen. Später wurden bei ihm rund 2,5 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Er könne es laut seinem Verteidiger nicht ausschließen, die Parolen gerufen zu haben, „wenn er zuvor provoziert wurde“. Allerdings wurde nicht klar, ob die fünfköpfige Gruppe gepöbelt hat und dann vermöbelt wurde oder andersrum. Laut Zeugen liegt aber nahe, dass sich der Angeklagte vor und nach der Schlägerei rechtsradikal äußerte.

Ein Anwohner rief die Polizei, weil er das Geschrei vor dem Haus gehört hatte. Doch noch vor den Ordnungshütern seien die Angreifer aufgetaucht und hätten zugeschlagen, „das ging ratzfatz“, sagt er. Eine Frau, die ebenfalls aus dem Fenster schaute, berichtet, sie sei erst verbal von dem Angeklagten angegangen worden, nachdem ihr kurdischer Freund neben ihr am Fenster aufgetaucht und allein wegen seines dunklen Teints von ihm als Ausländer ausgemacht worden sei. Von da an habe der 36-Jährige den Hitlergruß gezeigt und gedroht, „uns abzufackeln“, erzählt die 44-Jährige im Zeugenstand. Zudem habe er gegen die Eingangstür getreten, „er war extrem aggressiv, und er wollte rein“, ist sie überzeugt und noch heute froh, „dass dann die Polizei gekommen ist“. Zu diesem Zeitpunkt hätten der Angeklagte und seine Freunde „schon geblutet“. Noch heute habe sie Angst: „Ich will mit solchen Leuten nichts zu tun haben.“

Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt

Der Verteidiger des bis dahin unbescholtenen Mannes schlägt vor, das Verfahren einzustellen. Für den Staatsanwalt ist das keine Option, er stellt lediglich eine Reduzierung der im Strafbefehl angesetzten Geldstrafe in Aussicht. Damit sei der 36-Jährige gut bedient, denn allein für die Volksverhetzung sehe das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten vor. Bei dem Angeklagten liege aber möglicherweise eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seiner Alkoholisierung bei der Tat vor. Die hält ihm der Richter Andreas Arndt tatsächlich zugute und verurteilt ihn zu 75 Tagessätzen à 20 Euro, womit der Angeklagte „gut bedient“ sei.