Auf dem Glemstal-Radweg kommt es zu einem Unfall mit zwei Fahrradfahrern. Vor Gericht geht es um fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht.

Leonberg - Der große, sportliche Mann mit der Glatze auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts ist überaus erbost. 2400 Euro soll der Barkeeper laut einem Strafbefehl zahlen, da er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er sei an einem schönen Maiabend vergangenen Jahres mit seinem Mountainbike auf dem Glemstal-Radweg nach links Richtung Sportplatz abgebogen, ohne sich umzusehen und habe dadurch den Sturz eines anderen Radfahrers verursacht. Dieser habe sich bei dem Unfall eine Rippe gebrochen und mehrere Schürfwunden erlitten. Zudem sei an dessen Fahrrad ein Schaden von rund 500 Euro entstanden.

 

Den Schuldvorwurf weist der 49-Jährige vehement von sich. „Ich bin überhaupt nicht nach links abgebogen, sondern nach rechts und habe nur nach links ausgeholt“, stellt er klar. Er sei fast schon auf dem Weg nach rechts gewesen, als er von dem anderen Radfahrer von hinten gerammt worden sei. „Ich konnte mich gerade noch auf dem Rad halten, der andere hatte garantiert nicht den notwendigen Sicherheitsabstand eingehalten“, führt der Angeklagte aus Stuttgart weiter aus. Er sei mit 36 Stundenkilometern unterwegs gewesen und habe den anderen Radfahrer vorher nicht wahrgenommen. „Ich fahre seit elf Jahren Mountainbike und bin noch kein einziges Mal gestürzt“, so der Angeklagte, der bei dem Unfall selbst eine massive Schürfwunde erlitten hatte.

Gibt es noch einen Zivilprozess?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort räumte der 49-Jährige unumwunden ein. „Das war ein Fehler. Aber ich hatte 130 Kilometer in den Beinen und wollte nach Hause, nachdem ich zehn Minuten gewartet hatte“, erläuterte der Angeklagte. Seinen Namen habe er nicht angegeben, da er sauer und wütend gewesen sei. Auf seine Spur war die Polizei nur mit einigem Aufwand gekommen, indem sie sämtliche Fahrradhändler und Reparaturwerkstätten in der Umgebung angeschrieben hatte.

Der Staatsanwalt hielt die Schilderung des Angeklagten für plausibel und erklärte sich bereit, die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung fallen zu lassen. „Der Schwerpunkt des Strafbefehls lag ohnehin auf der Unfallflucht“, erklärte der Anklagevertreter. Nachdem sich der Staatsanwalt und der Barkeeper auch noch darauf geeinigt hatten, die Geldstrafe von 2400 auf 400 Euro zu senken, erklärten sich beide mit einem entsprechenden Urteil einverstanden und verzichteten auf Rechtsmittel, sodass der Richterspruch rechtskräftig wurde.

Ein Zivilprozess wegen Schadensersatzes wartet aber möglicherweise noch auf den Barkeeper.