Ein 27-jähriger Darknet-Nutzer muss sich am Landgericht verantworten. Er soll jahrelang unter fremden Namen im Internet eingekauft und zudem falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht haben.

Prozess - Geldfälschung und gewerbsmäßiger Betrug ist der eine Punkt, für den sich ein 27-Jähriger aus Welzheim vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten muss. Dazu kommt Computerbetrug in gut 250 Fällen. Der junge Mann aus recht solidem Hause, der nach gescheiterten Ausbildungsanläufen im vergangenen Jahr einen neuen Versuch als angehender Vermögensberater startete, hat laut Anklage rund ein Dutzend im Darknet besorgter Namen samt Kontodaten benutzt, um im Internet vier Jahre lang auf deren Rechnung Waren zu bestellen. Diese holte er – so die Bestellungen nicht rechtzeitig widerrufen wurden – mit gefälschten Zugangskarten an Packstationen im Rems-Murr-Kreis ab. So entstand zu Lasten der ahnungslosen Kontoinhaber oder der Internetanbieter ein Schaden von mindestens 40 000 bis 50 000 Euro.

 

Falschgeld fällt erst in der Bank auf

Der zweite Anklagepunkt betrifft mindestens 132 gefälschte 50-Euro-Scheine, die der Angeklagte seit Herbst 2016 über Verbindungen im Darknet gekauft und überwiegend in Umlauf gebracht haben soll. Die Banknoten seien, so die Staatsanwältin, von sehr guter Qualität und hätten „Bewegungseffekte“ wie echte Banknoten aufgewiesen. Mit den Blüten hat der 27-Jährige, wie er auch zugibt, unter falschem Name ein bei Ebay angebotenes Smartphone für 950 Euro und Computerteile für weitere 850 Euro bezahlt. Die Verkäufer bemerkten den Betrug ebenso wenig, wie der Kassier eines Göppinger Asia-Ladens, dem der Welzheimer einen falschen Fünfziger bei einer Rechnung von drei Euro unterjubelte und 47 Euro echtes Geld einsteckte. Erst bei der Einzahlung bei Banken wurden die gefälschten Scheine entdeckt.

Zum Verhängnis wurde dem Falschgeldhändler ein „zur Erinnerung“ an den erfolgreich zusammen mit einem bereits verurteilten Freund durchgezogenen Betrugscoup im eigenen Schreibtisch aufbewahrter Schein, der mit der immer gleichen Nummer der Falschgeldserie versehen ist. Der Schein wurde bei einer Durchsuchung seines Zimmers im Elternhaus sichergestellt, die eigentlich den Einkaufsdelikten galt. Seit Juni sitzt der 27-Jährige in Untersuchungshaft.

Hohes Maß an krimineller Energie

Am ersten Verhandlungstag hat die Staatsanwältin zunächst fast zwei Stunden lang die einzelnen Straftaten verlesen. Von Dutzenden Spielkonsolen und Computerbestandteilen über hochwertige Kopfhörer bis hin zu Kosmetika und Kleidung reichte das Warenlager, das sich der Angeklagte zwischen 2014 und 2018 zusammengekauft hat. Mit einem „Ausmaß an krimineller Energie und Expertise“, die Gericht und Staatsanwaltschaft heftig an der Behauptung des Computerfreaks zweifeln ließ, er habe sich bei allem „wahrscheinlich gar nichts“ gedacht.

„Sie scheinen sich der Dimensionen der Sache noch immer nicht bewusst zu sein“, sagte die Vorsitzende Richterin zu dem ihrem Eindruck nach schlicht verwöhnten jungen Mann. „Allein für die Falschgelddelikte sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.“ Der Angeklagte hatte beteuerte, seit der Haft ein neuer Mensch zu sein und „nächstes Jahr mit Herzblut in der Arbeit durchstarten“ zu wollen. Auch die sonnige Perspektive in der Finanzwelt – „mein Arbeitgeber weiß, dass ich ein guter Mensch bin“ – spiegelt aus Sicht des Gerichts Realitätsferne wider: „Wenn ich als Kunde einen verurteilter Betrüger als Finanzberater bekäme, stünde ich beim Firmenvorstand auf dem Parkett.“