Er soll Patientinnen während der Behandlung sexuell missbraucht haben. Vor dem Landgericht Konstanz hat ein Arzt die Taten eingeräumt - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Mediziner steht nicht zum ersten Mal in dieser Sache vor Gericht.

Konstanz - Ein wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen angeklagter Arzt hat vorm Landgericht Konstanz ein Geständnis abgelegt. Das teilte der Vorsitzende Richter am Mittwoch mit. Die Öffentlichkeit war während des Geständnisses mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des 39-Jährigen aber von der Verhandlung ausgeschlossen worden.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Oberarzt und Facharzt für Neurologie vor, in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an Patientinnen getätigt zu haben. Dabei soll er die Frauen gebeten haben, sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden.

Fünf Patientinnen betroffen

Bei der Untersuchung soll er den Slip der Patientinnen teilweise zur Seite geschoben und die Frauen an und zwischen den Schamlippen berührt haben. Laut Staatsanwaltschaft dienten die Untersuchungen dem Angeklagten dazu, sich sexuell zu erregen. Dabei habe der Mann das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis zu den Frauen ausgenutzt.

Betroffen sind laut Anklage fünf Patientinnen - die Taten sollen zwischen April 2014 und August 2015 geschehen sein. Zwei der Frauen sollen zwei Übergriffe erlebt haben. Die Geschädigten waren demnach zum Zeitpunkt des Missbrauchs in einer Klinik im Raum Konstanz. Der Angeklagte soll die Behandlungen an den Frauen vorwiegend am Abend durchgeführt haben. Zum Teil dauerten sie mehr als eine Stunde.

Mediziner muss sich zum zweiten Mal in der Sache verantworten

Es ist das zweite Mal, dass sich der Mediziner in der Sache vor Gericht verantworten muss. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Neurologe bereits im Oktober 2016 wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen in vier Fällen verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten und seit dem Urteil mögliche weitere Fälle bekannt geworden waren, wird der Fall nun vor dem Landgericht Konstanz erneut verhandelt.

Nach eigener Aussage hat der Angeklagte seine ärztliche Zulassung im Dezember 2016 zurückgegeben. Ein Urteil wird im Februar erwartet.