Ein Vater soll seinen autistischen Sohn missbraucht haben. Er muss sich deshalb vor Gericht verantworten. Am zweiten Verhandlungstag sagte eine Betreuerin aus – und berichtete Überraschendes.

Korntal-Münchingen - Kann der autistsche Mann sexuelle Übergriffe als solche wahrnehmen? Würde er sich wehren, auch wenn der Übergriffige sein Vater ist? Und würde er sich auch dann wehren, wenn er – wie in diesem Fall, der derzeit am Landgericht Stuttgart verhandelt wird – von ihm abhängig ist?

 

Mit diesen Fragen sah sich das Gericht am Freitag konfrontiert. Ein 57 Jahre alter Mann aus Korntal-Münchingen muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht verantworten. Er soll sich über fünf Jahre hinweg an seinem autistischen Kind vergangen haben. Erst im April 2017 hat laut der Anklage das Martyrium geendet. Bis dahin habe der Mann sich alle fünf bis sechs Wochen in der Wohnung der Familie an dem heute 24-Jährigen vergangen. Der Sohn leidet seit seiner Geburt an einem frühkindlichen Autismus, weshalb er nicht spricht, kaum mit anderen Menschen kommuniziert und zudem nicht in der Lage ist, eigenständig zu leben.

Übergriffe bei der Körperpflege?

Dass er sich sozial und emotional auf der Stufe eines Kleinkinds befindet bedeute nicht, dass er auch kognitiv unterentwickelt sei, wurde am zweiten Verhandlungstermin deutlich. Das Gericht hatte dazu Zeugen geladen, die mit dem 24-Jährigen tagsüber Kontakt hatten. Der Mann wurde bis zum Bekanntwerden der im Raum stehenden Vorwürfe tagsüber in einer Einrichtung in Leonberg betreut, abends und nachts hielt er sich bei seiner Familie in Korntal-Münchingen auf. Dort soll es bei der Körperpflege zu den Übergriffen gekommen sein.

Die Mitarbeiterin des psychosozialen Dienstes, eigentlich für die Betreuer dort zuständig, hatte auf Wunsch des jungen Mannes Kontakt zu ihm aufgenommen. Er teilte ihr im August des vergangenen Jahres mit, dass er wolle, dass sein Vater wiederkomme: Der Vater befand sich zu diesem Zeitpunkt offenbar in einem Sanatorium. „Zwei Sätze später sagte er, er will ausziehen.“ Die Ambivalenz sei nicht ungewöhnlich in einer Täter-Opfer-Beziehung, so die Zeugin. Sie berichtete von zweiten Gespräch, das der Sohn ausdrücklich wollte. Darin äußerte er offenbar Tötungsabsichten. „Er sagte: ‚Ich möchte überlegen, mir das Leben zu nehmen’“ laß sie aus ihrer Mitschrift vor. Er habe augenblicklich von zu Hause wegwollen.

Keine mündliche Kommunikation

Das mutmaßliche Opfer kommunizierte mittels Buchstabierbrett mit der Betreuerin: Er zeigte jeden einzelnen Buchstaben, um so die Wörter zusammenzusetzen. So habe sich ein einstündiger Dialog ergeben. „Das ist schon ungewöhnlich, eine so lange Sequenz mit jemandem, der Autismus hat“, sagte die Zeugin. Der Mann lebt inzwischen in einem Wohnheim im Kreis Schwäbisch Hall.

Der Angeklagte und Vater des jungen Mannes äußert sich nicht zu den Vorwürfen. In einer Vernehmung im Juli vorigen Jahres hatte er zugegeben, seinen Sohn zu missbrauchen, sagte eine Kommissarin zum Prozessauftakt. Im Laufe der Ermittlungen schwächte der 57 Jahre alte Mann diese Angaben aber immer weiter ab, wie Zeugen am ersten Verhandlungstag berichteten – bis er die Taten vollständig bestritt: Er habe einen Traum für die Wahrheit gehalten und sich daraufhin selbst bei der Polizei angezeigt. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.