Der 39-jährige Angeklagte soll wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig gewesen sein. Er gilt weiterhin als gefährlich, weshalb er zum Schutz der Allgemeinheit in einer geschlossenen Einrichtung bleibt.

Gewaltsam verschaffte er sich Zugang zur fremden Wohnung. Weil er in Esslingen eine Nachbarin zur Mittagszeit am 6. November vergangenen Jahres mit einer Machete angegriffen und verletzt haben soll, muss sich ein 39-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann schwere Körperverletzung vor.

 

Der Angeklagte leidet an einer paranoiden Schizophrenie

Die Anklage geht allerdings davon aus, dass der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Mann bei dem Angriff nicht Herr seiner Sinne war. Zurzeit ist der Beschuldigte in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Anlass für den Angriff war laut der Staatsanwaltschaft, dass der Mann ein Gerät in der Wohnung der Nachbarin vermutete, „um ihn zu bestrahlen“. Genauere Angaben machte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am ersten Verhandlungstag dazu nicht.

Insgesamt drei Mal soll der Esslinger mit seiner Machete auf die Frau eingeschlagen haben, um sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung zu verschaffen. Zwei der Hiebe haben laut Anklage getroffen und die Frau an der Hand verletzt, einen weiteren Schlag konnte das Opfer mit einem Paket abwehren. Das Opfer tritt bei dem Prozess als Nebenklägerin auf. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten seien weitere Waffen wie Springmesser, Wurfsterne und „explosionsgefährliche Stoffe“ gefunden worden, teilte die Staatsanwältin in der Anklageschrift mit. Aufgrund der Waffenfunde in Verbindung mit der psychischen Erkrankung des Mannes sei die weitere Unterbringung des Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit notwendig. Andernfalls seien weitere schwere Straftaten zu erwarten.

Vier Verhandlungstage sind angesetzt

Der Beschuldigte äußerte sich am ersten Prozesstag nicht. Allerdings hat der Verteidiger des Mannes angekündigt, dass sich sein Mandant beim nächsten Verhandlungstermin am 11. Mai äußern wolle. An diesem Tag sollen außerdem weitere Zeugen gehört werden. Insgesamt hat die 7. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts vier Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 24. Mai gerechnet.