Staatsanwalt und Nebenklage sehen beim Tod der jungen Backnangerin mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. Ein Gutachter sieht beim Angeklagten psychopathische Veranlagungen, aber keine krankhafte Persönlichkeitsstörung.

Mordprozess - Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger geht, dann muss der mutmaßliche Mörder von Katharina K. für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Um eine vorzeitige Entlassung definitiv auszuschließen, soll zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, so betonten die Vertreter der Anklage unisono. Der wegen verschiedener Betrugsdelikte bereits anderweitig verurteilte 31-Jährige hatte – als weitere massive Betrügereien im Rahmen eines Sorgerechtsstreits mit seiner Ex-Freundin aufzufliegen drohten – diese laut eigenem Geständnis in ihrer Wohnung in Backnang erwürgt. Den Leichnam hat er dann zunächst in eine Mülltonne gestopft und schließlich in einem Schrebergarten im Kreis Ludwigsburg verscharrt.