Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe an den Tag keinerlei Erinnerung, es tue ihm aber leid, was passiert sei. Umso mehr erinnerten sich die beteiligten Polizisten an den Vorfall. „Ich bin nicht gerade unsportlich, aber nach der Aktion war ich schweißgebadet“, erklärte ein 28-jähriger Polizeioberkommissar dem Richter, der den Angeklagten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung für schuldig sprach.

 

Darüber hinaus verurteilte ihn Richter Thomas Krüger auch wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Er sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige im April vergangenen Jahres mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille Auto gefahren sei. Dies hatte der Angeklagte bestritten: Nach seiner Aussage sei er mit dem Auto in der Garage gestanden und habe dort fünf bis sechs Dosen Jackie Cola getrunken. In der Wohnung habe er das nicht machen können, da die Schwiegermutter seiner Lebensgefährtin es missbillige, wenn er trinke. Da ein Nachbar jedoch bezeugte, dass der Angeklagte nur 15 Minuten in der Garage war, kam Richter Krüger zu dem Schluss, dass der Angeklagte in dieser Zeit nicht auf einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille gekommen sein könne.

Inzwischen lebt er abstinent

Für beide Taten verurteilte Krüger den 47-Jährigen zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und entsprach damit dem Antrag des Staatsanwalts. Der Richter bewertete es positiv, dass der Mann nicht einschlägig vorbestraft ist und in einer schwierigen persönlichen Situation gesteckt habe. Allerdings sei die Gewalt gegen die Polizisten massiv gewesen, die eigentlich nur zu seinem Schutz gehandelt hätten.

Für den Mann, der inzwischen mit einer neuen Lebenspartnerin in Balingen lebt, spreche zudem, dass er ein Abstinenz-Programm beim Tüv Südwest und eine verkehrstherapeutische Intensivberatung in Angriff genommen habe.